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Landwirtschaftskammer · Frankreich · regional
Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft
Die Landwirtschaftskammer der Region Bretagne: eine öffentliche Einrichtung unter staatlicher Aufsicht, geleitet von gewählten Vertretern der Landwirtschaft. Sie koordiniert die vier Departementskammern (Côtes-d'Armor, Finistère, Ille-et-Vilaine, Morbihan), mit denen sie unter gemeinsamem Namen (Chambres d'agriculture de Bretagne) und gemeinsamer Website auftritt, erstellt das regionale Entwicklungsprogramm für die Landwirtschaft und vertritt die Interessen der Landwirte gegenüber Region und Staat. Beratung, Schulung und Hilfe bei Formalitäten erhalten Landwirte vor allem von ihrer Departementskammer.
Eine Mitgliedschaft gibt es nicht: Landwirte treten nicht bei und zahlen keinen Beitrag. Die Kammer wird aus der TFCA (CGI Art. 1604) finanziert, die jeder zur Grundsteuer auf unbebaute Grundstücke (TFPNB) verpflichtete Eigentümer in der Region Bretagne zahlt — auch wenn er nicht wirtschaftet und das Land nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Ein Pächter erstattet dem Eigentümer die Hälfte der TFCA. Die Kammermitglieder werden alle 6 Jahre von Landwirten und anderen landwirtschaftlichen Wählern gewählt (zuletzt im Januar 2025).
Es gibt keinen Mitgliedsbeitrag. Das Kammernetz finanziert sich aus der TFCA (taxe pour frais de chambres d'agriculture, CGI Art. 1604), einem Zuschlag zur Grundsteuer auf unbebaute Grundstücke (TFPNB). Bemessungsgrundlage ist dieselbe wie für den Gemeindeanteil der TFPNB (80 % des Katastermietwerts); den Satz berechnet das Finanzamt aus dem von der Kammer beschlossenen Aufkommen, das durch eine jährliche staatliche Obergrenze begrenzt ist. Sie steht auf dem Bescheid der taxe foncière und wird mit ihm bezahlt. Die TFCA erheben die Departementskammern, die einen Teil an die Regionalkammer weitergeben. Bei Pachtland erstattet der Pächter (fermier, métayer) dem Eigentümer die Hälfte der TFCA. Ein Teil der Beratung und Schulung ist gesondert kostenpflichtig.
Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.