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Landwirtschaftliche Sozialversicherung · Frankreich · national
Pflicht, wenn…
Die MSA ist die gesetzliche Sozialversicherung der französischen Landwirtschaft: Sie regelt Kranken-, Renten-, Unfall- und Familienleistungen für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer aus einer Hand. Sie arbeitet über lokale MSA-Kassen; zentrale Stelle ist die Caisse centrale de la MSA (CCMSA) in Bobigny. Sie zieht die Sozialbeiträge der Betriebsleiter (chef d'exploitation) ein und erhebt auch den VIVEA-Weiterbildungsbeitrag.
Pflicht: Wer in Frankreich einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, ist als Betriebsleiter (chef d'exploitation) bei der MSA versichert, wenn die Mindesttätigkeit (AMA, Code rural L722-5) erreicht ist. Eine der Bedingungen genügt: (1) die bewirtschaftete Fläche beträgt mindestens 1 SMA (surface minimale d'assujettissement — je Departement per Präfekturerlass festgelegt), (2) bei nicht flächengebundener Tätigkeit mindestens 1.200 Arbeitsstunden pro Jahr oder (3) das Berufseinkommen erreicht das per Dekret festgelegte Minimum (laut MSA das 800-Fache des SMIC-Stundenlohns). Unterhalb der AMA, aber mit mindestens 1/4 SMA oder 150 Stunden pro Jahr, ist als „cotisant de solidarité“ ein Solidaritätsbeitrag zu zahlen (L731-23). Die SMA legt der Departementserlass fest; die genaue Schwelle erfahren Sie bei Ihrer örtlichen MSA.
Die Beiträge richten sich nach dem Berufseinkommen (Kranken-, Renten-, Familien-, Unfallversicherung, Weiterbildung, CSG/CRDS); ab 2026 gelten eine neue Bemessungsgrundlage und Beitragstabelle, und statt des Dreijahresdurchschnitts kann das Vorjahreseinkommen (N-1) gewählt werden. Der Solidaritätsbeitrag beträgt 14 % des Berufseinkommens. Die Sätze veröffentlicht die MSA jährlich (Barème des cotisations 2026); gezahlt wird in mehreren Raten oder monatlich.
Beitragsgrundlage: umsatzabhängig
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.