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Landwirtschaftskammer · Tschechien · regional
Freiwillig
Die regionale Agrarkammer der Südböhmische Region, tätig nach dem Gesetz Nr. 301/1992 als regionale Ebene der Agrární komora ČR (AK ČR). Sie fasst die 7 Bezirksagrarkammern der Region zusammen (České Budějovice, Český Krumlov, Prachatice, Strakonice, Písek, Tábor, Jindřichův Hradec). Sie betreibt auch das regionale Informationszentrum (KIS), das Landwirte über die Gemeinsame Agrarpolitik, Förderungen und Rechtsvorschriften informiert und berät. Sie richtet sich an Land-, Forst-, Fischerei- und Lebensmittelbetriebe.
Die Mitgliedschaft ist freiwillig (zákon č. 301/1992 Sb. § 5 odst. 3). Beitreten kann jede natürliche oder juristische Person mit einem land-, forst-, fischerei- oder lebensmittelwirtschaftlichen Betrieb in der Südböhmische Region. Der Beitritt erfolgt über die zuständige Bezirksagrarkammer; die Bezirkskammern sind Mitglieder der AK ČR, man gehört damit auch zum Netz der AK ČR. Die Informationen des KIS sind auch ohne Mitgliedschaft zugänglich.
Den Beitrag erhebt die Bezirkskammer; die Website der Region nennt keinen Betrag — bitte direkt erfragen. Nach der ab 1. Januar 2024 gültigen Beitragsordnung der AK ČR beträgt der Beitrag mindestens 10 Kč/ha landwirtschaftliche Fläche (Wald, Wasser: 5 Kč/ha), jedoch nicht weniger als 500 Kč im Jahr; Mitglieder ohne Fläche zahlen nach Umsatz 500–40.000 Kč; Aufnahmegebühr 500 Kč.
Beitragsgrundlage: flächen-/mengenabhängig
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.