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Landwirtschaftskammer · Tschechien · national
Freiwillig
Die Kammer der tschechischen Land-, Forst- und Lebensmittelbetriebe, errichtet durch das Gesetz Nr. 301/1992 und seit 1993 tätig. Sie besteht aus Bezirks- (okresní) und Regionalagrarkammern sowie aus Fachverbänden (společenstva). Sie vertritt ihre Mitglieder in der Gesetzgebung, bietet Beratung und Informationsdienste und ist Mitglied von Copa-Cogeca.
Die Mitgliedschaft ist freiwillig (zákon č. 301/1992 Sb. § 5 odst. 3). Beitreten kann jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in Tschechien, die einen land-, forst- oder lebensmittelwirtschaftlichen Betrieb führt. Der Antrag geht schriftlich an die zuständige Bezirksagrarkammer (oder über einen Fachverband); über die Aufnahme entscheidet deren Vorstand.
Den Beitrag erhebt die Bezirkskammer. Nach der ab 1. Januar 2024 gültigen Beitragsordnung der AK ČR: Aufnahmegebühr 500 Kč; Jahresbeitrag mindestens 10 Kč/ha landwirtschaftliche Fläche und mindestens 5 Kč/ha Wald oder Wasserfläche, jedoch nicht weniger als 500 Kč. Mitglieder ohne Fläche zahlen nach Jahresumsatz zwischen 500 Kč (bis 5 Mio. Kč) und 40.000 Kč (bis 500 Mio. Kč); darüber nach Vereinbarung. Den genauen Betrag legt die Bezirkskammer fest.
Beitragsgrundlage: flächen-/mengenabhängig
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.