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Gesetzliche Branchenkörperschaft · Tschechien · national
Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft
Ein gesetzlich errichteter Fonds in Brno, der das Marketing für tschechischen Wein finanziert. Er ist keine Mitgliederorganisation: Aus den gesetzlichen Abgaben der Weinbauern und Weinerzeuger (die der Staat verdoppelt) bewirbt er mährische und böhmische Weine („Vína z Moravy, vína z Čech“) und den Weintourismus und vergibt zweimal jährlich Förderungen für Weinprojekte und -veranstaltungen. Ihm gehören auch die Marken Svatomartinské und „bublinky“.
Keine Mitgliedschaft, sondern eine Pflichtabgabe (Gesetz Nr. 321/2004 Slg., § 35). Zahlen muss der Weinbauer, auf den im Weinbergsregister mindestens 1 ha Rebfläche eingetragen ist, und der Weinerzeuger, der in einem Kalenderjahr mindestens 1.000 Liter Wein erstmals in Verkehr bringt. Befreit sind Rebflächen unter 1 ha, für Forschungs- und Versuchszwecke eingetragene Weinberge, Junganlagen bis zum Ende des dritten Jahres nach der Pflanzung sowie Weinerzeuger unter 1.000 Litern im Jahr.
Rebfläche: 350 CZK je angefangenen Hektar und Jahr (z. B. 700 CZK bei 1,2 ha), fällig bis Jahresende. Wein: 0,50 CZK je Liter der in der Erzeugungsmeldung angegebenen Weinmenge (nach der Praxis des Fonds dürfen 10 % technologischer Verlust abgezogen werden). Unter 20.000 Litern im Jahr in einer Summe bis 25. Januar, darüber vierteljährlich (25. April, 25. Juli, 25. Oktober, 25. Januar). Mit der Zahlung ist eine Meldung (výkaz) einzureichen, z. B. über das eAGRI-Weinbergsregister. Bei Verzug 0,1 % Zuschlag pro Tag.
Beitragsgrundlage: flächen-/mengenabhängig
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.