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Vinařský fond (VF)

Gesetzliche Branchenkörperschaft · Tschechien · national

Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft

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Wer sind sie?

Vorstellung

Ein gesetzlich errichteter Fonds in Brno, der das Marketing für tschechischen Wein finanziert. Er ist keine Mitgliederorganisation: Aus den gesetzlichen Abgaben der Weinbauern und Weinerzeuger (die der Staat verdoppelt) bewirbt er mährische und böhmische Weine („Vína z Moravy, vína z Čech“) und den Weintourismus und vergibt zweimal jährlich Förderungen für Weinprojekte und -veranstaltungen. Ihm gehören auch die Marken Svatomartinské und „bublinky“.

Für wen?

Ist es Pflicht?Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft

Keine Mitgliedschaft, sondern eine Pflichtabgabe (Gesetz Nr. 321/2004 Slg., § 35). Zahlen muss der Weinbauer, auf den im Weinbergsregister mindestens 1 ha Rebfläche eingetragen ist, und der Weinerzeuger, der in einem Kalenderjahr mindestens 1.000 Liter Wein erstmals in Verkehr bringt. Befreit sind Rebflächen unter 1 ha, für Forschungs- und Versuchszwecke eingetragene Weinberge, Junganlagen bis zum Ende des dritten Jahres nach der Pflanzung sowie Weinerzeuger unter 1.000 Litern im Jahr.

Rechtsgrundlagezákon č. 321/2004 Sb., o vinohradnictví a vinařství, § 31 a § 35

Was kostet es?

Mitgliedsbeitrag
  • mindestens 350 CZK

Rebfläche: 350 CZK je angefangenen Hektar und Jahr (z. B. 700 CZK bei 1,2 ha), fällig bis Jahresende. Wein: 0,50 CZK je Liter der in der Erzeugungsmeldung angegebenen Weinmenge (nach der Praxis des Fonds dürfen 10 % technologischer Verlust abgezogen werden). Unter 20.000 Litern im Jahr in einer Summe bis 25. Januar, darüber vierteljährlich (25. April, 25. Juli, 25. Oktober, 25. Januar). Mit der Zahlung ist eine Meldung (výkaz) einzureichen, z. B. über das eAGRI-Weinbergsregister. Bei Verzug 0,1 % Zuschlag pro Tag.

Beitragsgrundlage: flächen-/mengenabhängig

Was bekomme ich?

Leistungen für Mitglieder
  • Gemeinsames Marketing für mährischen und böhmischen Wein („Vína z Moravy, vína z Čech“)
  • Förderung von Weinprojekten und -veranstaltungen (zwei Runden pro Jahr)
  • Förderung des Weintourismus
  • Organisation der Svatomartinské-Weine und des Roséweinfests
  • Online-Portal zur Kontrolle von Zahlungen und Meldungen

Wie erreiche ich sie?

Ebenenational · Tschechien
KontaktŽerotínovo náměstí 3, 601 82 Brno

Datenquelle

Quellen
  • Zákon č. 321/2004 Sb., o vinohradnictví a vinařství (zakonyprolidi.cz, aktuální znění 01.07.2025), § 31, § 35
  • vinarskyfond.cz
  • vinarskyfond.cz — Odvody
  • vinarskyfond.cz — Kontakty
ProfilstatusManuell geprüft — beim Verband und im Gesetz
Aktualisiert2026-10-08

Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.

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