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Bauernverband · Deutschland · regional
Freiwillig
Der Bayerische Bauernverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach der Bayerischen Verfassung, die Mitgliedschaft ist jedoch freiwillig. Er arbeitet mit Generalsekretariat, Bezirks- und Kreisverbänden und rund 60 Geschäftsstellen in Bayern. Er bietet Interessenvertretung, Rechts-, Sozial-, Steuer- und Hofübergabeberatung, Agrarberatung (Düngerecht, Pflanzenschutzdokumentation) und Mitgliedervorteile. Er ist Landesbauernverband im Deutschen Bauernverband.
Freiwillige Mitgliedschaft. Ordentliches Mitglied kann jeder Bewirtschafter eines land- und forstwirtschaftlichen Voll-, Zu- oder Nebenerwerbsbetriebs in Bayern werden, ebenso Übergeber und Verpächter sowie land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmer. Nichtlandwirte können Fördermitglied werden; daneben gibt es eine beitragsfreie Online-Mitgliedschaft.
Jahresbeitrag (2025): 96 Euro Grundbeitrag + Flächenbeitrag (bewirtschaftete Hektar × Hektarsatz der Gemeinde × 0,0045 + 1,50 Euro je ha) + Forst 2,25 Euro je ha, auf volle 50 Cent aufgerundet. Ab 50 ha sinkt der Faktor linear bis auf 50 % bei 175 ha; der Hektarsatz wird höchstens mit 1.600 angesetzt. Mitglieder des Bayerischen Waldbesitzerverbands erhalten eine Ermäßigung beim Forstbeitrag. Fördermitglieder zahlen mindestens 96 Euro im Jahr.
Beitragsgrundlage: flächen-/mengenabhängig
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.