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Bauernverband · Deutschland · national
Keine direkte Mitgliedschaft für Betriebe
Die Berufsorganisation der deutschen Winzerinnen und Winzer mit Sitz in Bonn. 1874 in Trier gegründet; seit 1913 können nur regionale Verbände Mitglied sein, heute mehr als 30 Organisationen, darunter 17 regionale Weinbauverbände. Der DWV vertritt die Winzerschaft auf Bundes- und EU-Ebene und gibt das Fachorgan „Der Deutsche Weinbau“ (ddw) heraus.
Dachverband: Einzelbetriebe können nicht direkt Mitglied werden. Winzerinnen und Winzer treten dem regionalen Weinbauverband ihres Anbaugebiets bei (z. B. Badischer Weinbauverband, Weinbauverband Württemberg) und gehören über ihn zum DWV.
Kein direkter Beitrag für Betriebe; der Beitrag wird an den regionalen Weinbauverband gezahlt.
Beitragsgrundlage: noch keine Angabe
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.