FarmAtlas FarmAtlasFarmAtlas ist ein Pilotprojekt, das am 15. September 2026 gestartet ist. Sein Ziel ist es, die Erzeugerinnen und Erzeuger zu unterstützen, die sich in Europa trotz aller Schwierigkeiten behauptet haben. Wir entwickeln uns ständig weiter.
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Landwirtschaftskammer Bremen (LWK Bremen)

Landwirtschaftskammer · Deutschland · regional

Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft

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Wer sind sie?

Vorstellung

Die Landwirtschaftskammer Bremen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, 1849 gegründet und damit die älteste Deutschlands. Sie berät zu Pflanzen- und Futterbau, unterstützt bei GAP- und AUKM-Anträgen, bietet sozioökonomische Beratung (Hofübergabe, Umschulung), ist Düngebehörde und bildet Landwirte, Pferdewirte und Gärtner aus. Sie finanziert sich unter anderem über Beiträge der landwirtschaftlichen Betriebe.

Für wen?

Ist es Pflicht?Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft

Ein Beitritt ist nicht vorgesehen; Landwirte zahlen einen Beitrag. Beitragspflichtig sind die landwirtschaftlichen Betriebe in Bremen, die Gegenstand der Grundsteuer nach § 2 Nr. 1 GrStG und nicht befreit sind (§ 23 Abs. 1). Seit 2025 besteht keine Beitragspflicht, wenn der Grundsteuerwert weniger als 10.000 Euro beträgt (§ 23 Abs. 2). Schuldner ist der Grundsteuerschuldner; bei Verpachtung zahlt – wenn nichts anderes vereinbart ist – der Pächter den anteiligen Beitrag.

RechtsgrundlageGesetz über die Landwirtschaftskammer Bremen vom 20.03.1956 (SaBremR 780-a-1), § 23 (Beitrag), geändert durch Gesetz vom 11.12.2024 (ab 01.01.2025 Grundsteuerwert)

Was kostet es?

Mitgliedsbeitrag

Maßstab ist der auf 500 Euro abgerundete Grundsteuerwert (vor 2025 der Einheitswert). Den Beitragssatz beschließt die Kammerversammlung vor jedem Rechnungsjahr; die Finanzverwaltung veranlagt und erhebt den Beitrag und führt ihn nach Abzug von 4 % Verwaltungskosten an die Kammer ab; fällig jährlich am 25. Oktober. Die Grenze von 10.000 Euro entspricht laut Gesetzesbegründung einem Mindestbeitrag von etwa 10 Euro. Den aktuellen Satz veröffentlicht die Kammer nicht — bitte direkt nachfragen.

Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)

Was bekomme ich?

Leistungen für Mitglieder
  • Beratung Pflanzen- und Futterbau
  • GAP- und AUKM-Anträge
  • Sozioökonomische Beratung (Hofübergabe, Umschulung)
  • Düngebehörde
  • Ausbildung: Landwirt, Pferdewirt, Gärtner
  • Agrarwetter

Wie erreiche ich sie?

Ebeneregional · Deutschland
KontaktJohann-Neudörffer-Straße 2, 28355 Bremen

Datenquelle

Quellen
  • Brem.GBl. Nr. 152 vom 20.12.2024 — Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Bremen
  • Senatsvorlage 19.11.2024 — Änderung § 23 (Grundsteuerwert, Grenze 10 000 €) mit Begründung
  • Senatsvorlage 18.11.2025 — Novelle Landwirtschaftskammergesetz (Synopse § 23)
  • landwirtschaftskammer-bremen.de — Organisation
  • landwirtschaftskammer-bremen.de — Impressum
ProfilstatusManuell geprüft — beim Verband und im Gesetz
Aktualisiert2026-10-08

Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.

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Europas Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe auf einer Karte — direkt vom Erzeuger.

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Die Startdaten auf der Karte stammen aus öffentlichen Quellen (OpenStreetMap, Gutes vom Bauernhof); als „noch nicht Mitglied“ markierte Höfe wurden nicht geprüft, und wir nehmen bis zu ihrem Beitritt keine Anfragen in ihrem Namen entgegen.

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