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Landwirtschaftskammer · Deutschland · regional
Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft
Die Landwirtschaftskammer Hamburg ist die berufsständische Selbstverwaltung der Landwirtschaft und des Erwerbsgartenbaus, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz am Brennerhof (Grünes Kompetenzzentrum). Sie berät zu Landwirtschaft, Gartenbau und Obstbau, Gewässerschutz, Förderung, Vermarktung und sozioökonomischen Fragen, überwacht die Berufsausbildung und bietet Weiterbildung an. Die Vertreterversammlung besteht zu zwei Dritteln aus Arbeitgeber- und zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern.
Ein Beitritt ist nicht vorgesehen: Die Kammer finanziert sich unter anderem über eine Umlage auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Umlagepflichtig sind die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Hamburg im Sinne des Grundsteuergesetzes (§ 16 Landwirtschaftskammergesetz). Die genauen Voraussetzungen seit der Änderung 2024 bitte bei der Kammer erfragen.
Nach der Gesetzesfassung von 2019 war Maßstab der Einheitswert; die Vertreterversammlung legt den Satz jährlich in Promille fest; die zuständige Behörde erhebt die Umlage und führt sie nach Abzug von 4 % Verwaltungskosten an die Kammer ab (§§ 16–17). Die Änderung vom Oktober 2024 hat die Regelung an die Grundsteuerreform angepasst (ab 2025 Grundsteuerwert). Den aktuellen Satz veröffentlicht die Kammer nicht — bitte direkt nachfragen.
Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.