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Landwirtschaftskammer · Deutschland · regional
Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Oldenburg. Sie berät zu Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Tierhaltung, Forst, Gartenbau und Ökolandbau, unterstützt bei Förderung und Betriebsführung und organisiert die Berufsbildung. Daneben nimmt sie hoheitliche Aufgaben wahr (Düngebehörde, Pflanzenschutzdienst, Saatgutanerkennung). Die Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Land zahlen den Kammerbeitrag.
Ein Beitritt ist nicht vorgesehen; Landwirte zahlen den Kammerbeitrag. Beitragspflichtig ist jeder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Niedersachsen, der der Grundsteuer A unterliegt und nicht von ihr befreit ist (§ 26 LwKG). Schuldner ist, wer am 1. Januar Schuldner der Grundsteuer ist – in der Regel der Eigentümer. Laut FAQ der Kammer wird bei einem Grundsteuermessbetrag unter 6 Euro kein Beitrag erhoben.
Seit 2025 ist der Grundsteuermessbetrag die Bemessungsgrundlage (bisher der Einheitswert). Kammerbeitrag = Grundsteuermessbetrag × 215 % (Hebesatz, Beschluss der Kammerversammlung vom 8. Mai 2025). Ab 2025 setzt die Kammer den Beitrag selbst fest und erhebt ihn (bisher die Finanzverwaltung); die Bescheide kommen im August, fällig jährlich am 25. Oktober, per Lastschrift oder Überweisung.
Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.