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Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK Niedersachsen)

Landwirtschaftskammer · Deutschland · regional

Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft

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Wer sind sie?

Vorstellung

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Oldenburg. Sie berät zu Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Tierhaltung, Forst, Gartenbau und Ökolandbau, unterstützt bei Förderung und Betriebsführung und organisiert die Berufsbildung. Daneben nimmt sie hoheitliche Aufgaben wahr (Düngebehörde, Pflanzenschutzdienst, Saatgutanerkennung). Die Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Land zahlen den Kammerbeitrag.

Für wen?

Ist es Pflicht?Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft

Ein Beitritt ist nicht vorgesehen; Landwirte zahlen den Kammerbeitrag. Beitragspflichtig ist jeder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Niedersachsen, der der Grundsteuer A unterliegt und nicht von ihr befreit ist (§ 26 LwKG). Schuldner ist, wer am 1. Januar Schuldner der Grundsteuer ist – in der Regel der Eigentümer. Laut FAQ der Kammer wird bei einem Grundsteuermessbetrag unter 6 Euro kein Beitrag erhoben.

RechtsgrundlageGesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG) in der Fassung vom 10.02.2003 (Nds. GVBl. S. 61, 176), §§ 26–29, geändert Ende 2024 (Kammerbeitrag ab 2025 nach dem Grundsteuermessbetrag)

Was kostet es?

Mitgliedsbeitrag

Seit 2025 ist der Grundsteuermessbetrag die Bemessungsgrundlage (bisher der Einheitswert). Kammerbeitrag = Grundsteuermessbetrag × 215 % (Hebesatz, Beschluss der Kammerversammlung vom 8. Mai 2025). Ab 2025 setzt die Kammer den Beitrag selbst fest und erhebt ihn (bisher die Finanzverwaltung); die Bescheide kommen im August, fällig jährlich am 25. Oktober, per Lastschrift oder Überweisung.

Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)

Was bekomme ich?

Leistungen für Mitglieder
  • Beratung Pflanzenbau und Pflanzenschutz
  • Beratung Tierhaltung, Tierzucht und Tiergesundheit
  • Beratung Forst, Gartenbau und Ökolandbau
  • Betriebsführung, Buchführung, Förderberatung
  • Berufsbildung und Weiterbildung
  • Markt- und Preisinformation

Wie erreiche ich sie?

Ebeneregional · Deutschland
KontaktMars-la-Tour-Straße 1-13, 26121 Oldenburg

Datenquelle

Quellen
  • lwk-niedersachsen.de — FAQ Kammerbeitrag ab 01.01.2025 (Hebesatz 215 %, Grenze 6 €)
  • lwk-niedersachsen.de — Kammerbeitrag
  • Nds. Landtag Drs. 19/5971 (02.12.2024) — Änderung LwKG §§ 26, 27, 29 (Beschlussempfehlung)
  • LwKG Niedersachsen — Gesetzestext (Inhaltsübersicht)
  • top agrar — LWK Niedersachsen erhöht Kammerumlage (2025)
  • lwk-niedersachsen.de — Impressum
ProfilstatusManuell geprüft — beim Verband und im Gesetz
Aktualisiert2026-10-08

Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.

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