FarmAtlas FarmAtlasFarmAtlas ist ein Pilotprojekt, das am 15. September 2026 gestartet ist. Sein Ziel ist es, die Erzeugerinnen und Erzeuger zu unterstützen, die sich in Europa trotz aller Schwierigkeiten behauptet haben. Wir entwickeln uns ständig weiter.
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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW)

Landwirtschaftskammer · Deutschland · regional

Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft

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Wer sind sie?

Vorstellung

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, 2004 aus den Kammern Rheinland und Westfalen-Lippe entstanden, mit Sitz in Münster. Sie berät die Betriebe (Unternehmensführung, Pflanzenbau, Tierhaltung, Forst, Gartenbau), führt die landwirtschaftliche Berufsbildung durch und fördert Erzeugerzusammenschlüsse und regionale Vermarktung. Sie ist für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Land da und wird unter anderem über die Umlage der Grundeigentümer finanziert.

Für wen?

Ist es Pflicht?Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft

Einen Beitritt gibt es nicht: Landwirte sind keine Mitglieder, sondern zahlen eine Umlage. Umlagepflichtig ist jeder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen im Sinne des § 2 Nr. 1 GrStG, außer wenn wegen einer Befreiung kein Grundsteuerwert festgestellt wurde (§§ 3–4 UmlG). Schuldner ist der Grundsteuerschuldner (meist der Eigentümer); bei Verpachtung haften Eigentümer und Pächter als Gesamtschuldner (§ 5 UmlG).

RechtsgrundlageGesetz über die Errichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWKG) vom 11.02.1949; Gesetz über eine Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (UmlG) in der Fassung vom 08.11.2024; Umlage-Verordnung für das Haushaltsjahr 2026

Was kostet es?

Mitgliedsbeitrag
  • mindestens 12 EUR

Maßstab ist der Grundsteuerwert ohne den kapitalisierten Reinertrag der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 6 UmlG). 2025 und 2026 beträgt die Umlage 1,6 Euro je 1 000 Euro Grundsteuerwert (1,6 Promille); unter dem Mindestbetrag von 12 Euro wird nichts erhoben. Das Landesamt für Finanzen berechnet, setzt fest und erhebt die Umlage; fällig jährlich am 15. Oktober.

Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)

Was bekomme ich?

Leistungen für Mitglieder
  • Betriebs- und Unternehmensberatung
  • Beratung zu Pflanzenbau, Tierhaltung und Forst
  • Landwirtschaftliche Berufsbildung und Weiterbildung
  • Förderung von Erzeugergemeinschaften und Regionalvermarktung
  • Erneuerbare Energien und alternative Einkommensquellen

Wie erreiche ich sie?

Ebeneregional · Deutschland
KontaktNevinghoff 40, 48147 Münster

Datenquelle

Quellen
  • recht.nrw.de — Umlagegesetz (UmlG), Fassung 08.11.2024 (§§ 3–11)
  • GV. NRW. 2026 S. 117 — Umlage-Verordnung Haushaltsjahr 2026 (1,6 € je 1 000 € Grundsteuerwert, Mindestbetrag 12 €)
  • GV. NRW. 2025 S. 105 — Umlage-Verordnung Haushaltsjahr 2025
  • landwirtschaftskammer.de — Wir über uns
  • landwirtschaftskammer.de — Impressum
ProfilstatusManuell geprüft — beim Verband und im Gesetz
Aktualisiert2026-10-08

Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.

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Die Startdaten auf der Karte stammen aus öffentlichen Quellen (OpenStreetMap, Gutes vom Bauernhof); als „noch nicht Mitglied“ markierte Höfe wurden nicht geprüft, und wir nehmen bis zu ihrem Beitritt keine Anfragen in ihrem Namen entgegen.

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