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Landwirtschaftskammer · Deutschland · regional
Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, 2004 aus den Kammern Rheinland und Westfalen-Lippe entstanden, mit Sitz in Münster. Sie berät die Betriebe (Unternehmensführung, Pflanzenbau, Tierhaltung, Forst, Gartenbau), führt die landwirtschaftliche Berufsbildung durch und fördert Erzeugerzusammenschlüsse und regionale Vermarktung. Sie ist für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Land da und wird unter anderem über die Umlage der Grundeigentümer finanziert.
Einen Beitritt gibt es nicht: Landwirte sind keine Mitglieder, sondern zahlen eine Umlage. Umlagepflichtig ist jeder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen im Sinne des § 2 Nr. 1 GrStG, außer wenn wegen einer Befreiung kein Grundsteuerwert festgestellt wurde (§§ 3–4 UmlG). Schuldner ist der Grundsteuerschuldner (meist der Eigentümer); bei Verpachtung haften Eigentümer und Pächter als Gesamtschuldner (§ 5 UmlG).
Maßstab ist der Grundsteuerwert ohne den kapitalisierten Reinertrag der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 6 UmlG). 2025 und 2026 beträgt die Umlage 1,6 Euro je 1 000 Euro Grundsteuerwert (1,6 Promille); unter dem Mindestbetrag von 12 Euro wird nichts erhoben. Das Landesamt für Finanzen berechnet, setzt fest und erhebt die Umlage; fällig jährlich am 15. Oktober.
Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.