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Landwirtschaftskammer für das Saarland (LWK Saarland)

Landwirtschaftskammer · Deutschland · regional

Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft

WebsiteE-MailAnrufen

Wer sind sie?

Vorstellung

Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1956 gegründet, mit Sitz in Bexbach; die Landesverfassung nennt sie neben Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer. Sie ist Selbstverwaltungskammer und erfüllt zugleich staatliche Auftragsaufgaben (z. B. GAP-Förderung). Sie bietet Berufsbildung (Ausbildung, Meister), Beratung zu Pflanzenbau, Tierhaltung und Betriebswirtschaft, Sachverständigenwesen und Veranstaltungen für Landwirte, Gärtner und Winzer.

Für wen?

Ist es Pflicht?Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft

Mitglieder der Kammer sind die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Grundstücke im Saarland, nicht die Landwirte selbst; die Eigentümer nehmen die Mitgliedsrechte (Wahl) wahr und zahlen den Beitrag. Ein Beitritt ist nicht nötig: Für grundsteuerpflichtige land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird der Beitrag mit der Grundsteuer erhoben (§ 18 LwKG SL).

RechtsgrundlageGesetz Nr. 532 über die Landwirtschaftskammer für das Saarland vom 09.07.1956 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.10.1975 (LwKG SL), §§ 17–21

Was kostet es?

Mitgliedsbeitrag

Maßstab ist der Grundsteuermessbetrag, von dem ein von der Kammer festgesetzter Hundertsatz erhoben wird; das Gesetz kennt eine Untergrenze (§ 19 LwKG SL). Die Gemeinden erheben den Beitrag mit der Grundsteuer und führen ihn nach Kostenabzug an die Kammer ab (§ 21). Laut Fachpresse (top agrar, 2025) stieg der Hebesatz 2025 von 180 % auf 212 % und der Mindestbeitrag von 8,10 auf 9,54 Euro; die Kammer-Website nennt dies nicht – den genauen Betrag bitte erfragen.

Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)

Was bekomme ich?

Leistungen für Mitglieder
  • Berufsbildung: Ausbildung und Meisterprüfung
  • Beratung Pflanzenbau und Tierhaltung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Abwicklung der GAP-Förderung
  • Gutachten und Sachverständigenwesen
  • Veranstaltungen und Wissenstransfer

Wie erreiche ich sie?

Ebeneregional · Deutschland
KontaktIn der Kolling 310, 66450 Bexbach

Datenquelle

Quellen
  • LwKG SL 1975 — Gesetzestext (§§ 2, 17–21)
  • Bürgerservice Saarland — Landesrecht (LwKG SL 1975)
  • lwk-saarland.de — Über uns
  • lwk-saarland.de — Impressum
  • top agrar — Kammerbeitrag wird 2025 neu berechnet
ProfilstatusManuell geprüft — beim Verband und im Gesetz
Aktualisiert2026-10-08

Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.

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