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Landwirtschaftskammer · Deutschland · regional
Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft
Die Landwirtschaftskammer für das Saarland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1956 gegründet, mit Sitz in Bexbach; die Landesverfassung nennt sie neben Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer. Sie ist Selbstverwaltungskammer und erfüllt zugleich staatliche Auftragsaufgaben (z. B. GAP-Förderung). Sie bietet Berufsbildung (Ausbildung, Meister), Beratung zu Pflanzenbau, Tierhaltung und Betriebswirtschaft, Sachverständigenwesen und Veranstaltungen für Landwirte, Gärtner und Winzer.
Mitglieder der Kammer sind die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Grundstücke im Saarland, nicht die Landwirte selbst; die Eigentümer nehmen die Mitgliedsrechte (Wahl) wahr und zahlen den Beitrag. Ein Beitritt ist nicht nötig: Für grundsteuerpflichtige land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird der Beitrag mit der Grundsteuer erhoben (§ 18 LwKG SL).
Maßstab ist der Grundsteuermessbetrag, von dem ein von der Kammer festgesetzter Hundertsatz erhoben wird; das Gesetz kennt eine Untergrenze (§ 19 LwKG SL). Die Gemeinden erheben den Beitrag mit der Grundsteuer und führen ihn nach Kostenabzug an die Kammer ab (§ 21). Laut Fachpresse (top agrar, 2025) stieg der Hebesatz 2025 von 180 % auf 212 % und der Mindestbeitrag von 8,10 auf 9,54 Euro; die Kammer-Website nennt dies nicht – den genauen Betrag bitte erfragen.
Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.