FarmAtlas FarmAtlasFarmAtlas ist ein Pilotprojekt, das am 15. September 2026 gestartet ist. Sein Ziel ist es, die Erzeugerinnen und Erzeuger zu unterstützen, die sich in Europa trotz aller Schwierigkeiten behauptet haben. Wir entwickeln uns ständig weiter.
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Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LKSH)

Landwirtschaftskammer · Deutschland · regional

Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft

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Wer sind sie?

Vorstellung

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Rendsburg. Sie hat die Aufgabe, die Landwirtschaft, die Fischerei und die dort tätigen Menschen fachlich zu fördern, zu betreuen und zu beraten und die Wirtschaftlichkeit sowie die Produktionsbedingungen unter Berücksichtigung von Natur und Umwelt zu verbessern. Auf land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz im Land wird eine Umlage erhoben.

Für wen?

Ist es Pflicht?Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft

Mitgliedschaften gibt es nicht: Laut LKSH begründet die Zahlung der Umlage keine Mitgliedschaft. Umlagepflichtig sind die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nach § 2 Nr. 1 GrStG, soweit für sie ein Grundsteuerwert festgesetzt ist; von der Grundsteuer befreite Betriebe sind insoweit ausgenommen (§ 18 LwKG). Schuldner ist der Grundsteuerschuldner; bei Verpachtung haften Eigentümer und Pächter als Gesamtschuldner, im Pachtvertrag kann die Zahlung auf den Pächter übertragen werden.

RechtsgrundlageGesetz über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LwKG SH) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.2002 (GVOBl. S. 28), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.11.2024 (GVOBl. S. 807), §§ 18, 20; Umlageverordnung (UmlVO) vom 03.12.2018

Was kostet es?

Mitgliedsbeitrag
  • mindestens 20 EUR

Die Umlage besteht aus einem pauschalen Grundbeitrag (Solidarbeitrag) und einem individuellen Beitrag auf Basis des Grundsteuerwerts (§ 18 LwKG). Seit der Hauptversammlung vom 5. Dezember 2024: 1,15 v. T. des Grundsteuerwerts zuzüglich 20 Euro Grundbetrag. Die Höhe beschließt die Kammer jährlich per Satzung mit Genehmigung des Ministeriums; Veranlagung und Beitreibung durch das Finanzamt (§ 20 LwKG).

Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)

Was bekomme ich?

Leistungen für Mitglieder
  • Beratung für Landwirtschaft und Fischerei
  • Landwirtschaftliche Berufsbildung und Weiterbildung
  • Betriebswirtschaftliche und produktionstechnische Beratung
  • Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft
  • Interessenvertretung im Land

Wie erreiche ich sie?

Ebeneregional · Deutschland
KontaktGrüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg

Datenquelle

Quellen
  • Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein — LwKG SH 2002
  • LwKG SH, juris-Gesamtausgabe Stand 06.01.2025 (§§ 2, 18–20)
  • LKSH — Information für Umlagezahler (Stand August 2025)
  • lksh.de — Impressum
ProfilstatusManuell geprüft — beim Verband und im Gesetz
Aktualisiert2026-10-08

Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.

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