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Gesetzliche Branchenkörperschaft · Deutschland · national
Keine direkte Mitgliedschaft für Betriebe
Der Zentralverband Gartenbau ist der Zusammenschluss der gartenbaulichen Berufsorganisationen und Verbände in Deutschland, gegründet am 12. August 1948 in Frankfurt am Main. Er sichert die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen der Gartenbaubranche in Recht, Steuern, Sozialem, Umwelt und Bildung. Die Facharbeit leisten die Bundesfachverbände und -gruppen: Bundesverband Einzelhandelsgärtner (BVE), Bundesverband Zierpflanzen (BVZ), Bund deutscher Friedhofsgärtner (BdF) sowie die Bundesfachgruppen Gemüsebau und Obstbau. Der ZVG hat die ideelle Trägerschaft der Bundesgartenschauen (BUGA) und der IPM in Essen und koordiniert die bundesweite Nachwuchswerbung.
Dachverband: Mitglieder sind die Landesverbände (z. B. Wirtschaftsverband Gartenbau Norddeutschland, Landesverband Gartenbau NRW, Bayerischer Gärtnerei-Verband, Gartenbauverband Baden-Württemberg-Hessen) und die Bundesfachverbände. Gartenbaubetriebe werden über ihren Landesverband Mitglied. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Den Mitgliedsbeitrag legt der jeweilige Landesverband fest. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags veröffentlicht die Organisation nicht — bitte direkt nachfragen.
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.