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Gesetzliche Branchenkörperschaft · Italien · national
Freiwillig
Der erste Agrotourismus-Verband Italiens, 1965 von der Confagricoltura gegründet; mit ihm entstand auch das Wort „agriturismo“. Er unterstützt Höfe mit ländlicher Gastfreundschaft in rechtlichen, organisatorischen und Marketingfragen und bewirbt die Mitglieder über ein Buchungsportal und einen Online-Shop. Er besteht aus Regionalverbänden und Provinzsektionen mit Sitz in den örtlichen Büros der Confagricoltura.
Freiwillig. Ordentliches Mitglied kann jeder landwirtschaftliche Betrieb werden, der Agrotourismus betreibt oder plant; Liebhaber des Urlaubs auf dem Bauernhof können als fördernde Mitglieder beitreten. Der Beitritt erfolgt über das regionale oder Provinzbüro der Confagricoltura.
Die Organisation veröffentlicht die Höhe des Mitgliedsbeitrags nicht — bitte direkt nachfragen.
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.