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Gesetzliche Branchenkörperschaft · Italien · regional
Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft
Das Schutzkonsortium für die großen Weine der Langhe im Piemont mit Sitz in Alba; sein Vorläufer wurde 1934 gegründet. Es schützt neun Herkunftsbezeichnungen: Barolo, Barbaresco, Diano d'Alba und Dogliani DOCG sowie Barbera d'Alba, Dolcetto d'Alba, Langhe, Nebbiolo d'Alba und Verduno DOC. Nach eigenen Angaben hat es über 500 Mitglieder (597 Namen in der Mitgliederliste); das Gebiet umfasst rund 10.000 ha Rebfläche in 96 Gemeinden. Es überwacht den Markt, verwaltet die Produktionsregeln und fördert Weine und Gebiet.
Die Mitgliedschaft ist freiwillig (als Weinbereiter oder Traubenerzeuger). Nach Legge 238/2016 art. 41 c. 5 tragen die Kosten des Konsortiums jedoch nicht nur die Mitglieder, sondern alle im Kontrollsystem eingetragenen Betriebe, auch Nichtmitglieder („erga omnes“): Wer für eine der neun genannten Herkunftsbezeichnungen Trauben anbaut, Wein herstellt oder abfüllt, zahlt einen Beitrag. Das Ministerium hat den Auftrag mit Dekret vom 9. Juni 2022 bestätigt.
Mitgliedsbeitrag und Erga-omnes-Beitrag veröffentlicht das Konsortium nicht — bitte direkt nachfragen. Laut Gesetz richtet sich der Beitrag nach der erzeugten Menge an Trauben, Wein und Flaschen; Einzelheiten regelt das D.M. 18 luglio 2018.
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.