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Landwirtschaftskammer · Österreich · national
Keine direkte Mitgliedschaft für Betriebe
Der bundesweite Dachverband der neun österreichischen Landwirtschaftskammern mit Sitz in Wien. Er vertritt die Bäuerinnen und Bauern auf Bundesebene gegenüber dem Staat und anderen Berufsgruppen, begutachtet Gesetzesentwürfe, koordiniert die Landeskammern und die Weiterbildung und vertritt als Mitglied von Copa-Cogeca die österreichische Landwirtschaft in Brüssel. Ansprechpartner für den Betrieb ist die Landeskammer.
Einzelne Betriebe können nicht direkt Mitglied werden: Mitglieder der LKÖ sind die Landwirtschaftskammern. Nach dem jeweiligen Landwirtschaftskammergesetz gehört der Betrieb seiner Landeskammer an (Schwellen je Bundesland verschieden) und ist über diese mit der LKÖ verbunden.
An die LKÖ zahlt der Betrieb nichts direkt. Die Kammerumlage legt die Landeskammer fest; das Finanzamt hebt sie gemeinsam mit der Grundsteuer ein.
Beitragsgrundlage: noch keine Angabe
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.