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Branchenverband · Polen · national
Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft
Zehn gesetzlich geschaffene Absatzförderungsfonds in Polen: Milch, Schweinefleisch, Rindfleisch, Pferdefleisch, Schaffleisch, Getreide, Obst und Gemüse, Geflügelfleisch, Fisch und Ölsaaten. Aus den Fonds werden Werbekampagnen, Messeteilnahmen, Marktstudien, Forschung und Schulungen für Erzeuger finanziert. Jeder Fonds wird von einem 9-köpfigen Ausschuss geleitet (5 Erzeuger, 3 Verarbeiter, 1 Kammervertreter); das Geld verwaltet die staatliche Agentur KOWR. Landwirte sind keine Mitglieder: Die Abgabe zieht in der Regel der Käufer vom Preis des verkauften Produkts ab.
Es gibt keine Mitgliedschaft; die Abgabe ist gesetzlich vorgeschrieben (ustawa o funduszach promocji, Art. 3). Wer Schweine, Rinder, Pferde, Schafe, Geflügel, Getreide, Obst, Gemüse, Fisch oder Ölsaaten (Raps, Sonnenblumen usw.) an einen Schlachthof, einen Getreide- oder Ölsaatenverarbeiter oder einen Obst-, Gemüse- oder Fischaufkäufer verkauft, dem zieht der Käufer die Abgabe vom Verkaufspreis ab. Bei Milch zahlt der Erstankäufer auf die angekaufte Menge. Umsatzsteuerpflichtige Obst- und Gemüseerzeuger zahlen und melden die Abgabe für ihre eigenen Verkäufe direkt, ebenso umsatzsteuerpflichtige Fischer und Fischzüchter. Innergemeinschaftliche Erwerbe und Verkäufe aus staatlichen Reserven sind ausgenommen.
Der Satz beträgt 0,1 % des Nettoverkaufspreises (bei Ölsaaten 0,2 %); bei Milch 0,001 PLN je angekauftem Kilogramm, gezahlt vom Ankäufer. Das abziehende Unternehmen meldet und überweist vierteljährlich an die KOWR, bis zum 25. des Monats nach dem Quartal; seit dem 1. April 2026 nur noch elektronisch über das Portal eRolnik. Landwirte, die nicht selbst zahlungspflichtig sind, müssen nichts tun: Der Abzug erscheint auf der Ankaufsrechnung.
Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.