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Landwirtschaftskammer · Polen · regional
Pflicht, wenn…
Die Landwirtschaftskammer der Woiwodschaft Pommern: die gesetzlich geschaffene Selbstverwaltung der Landwirte mit Zentrale in Pruszcz Gdański. Regionalbüros und Kreisvertreter gibt es in Słupsk, Chojnice, Człuchów, Kartuzy, Kościerzyna, Lębork, Nowy Dwór Gdański, Starogard Gdański und Tczew. Sie erstellt Analysen und Stellungnahmen für die Behörden, nimmt zu Gesetzesentwürfen Stellung, berät die Landwirte und führt eine Sachverständigenliste. Die 16 Woiwodschaftskammern bilden zusammen den nationalen Rat Krajowa Rada Izb Rolniczych (KRIR).
Mitgliedschaft kraft Gesetzes (bedingt) – ustawa o izbach rolniczych, Art. 1 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 3. Mitglied ist jede natürliche und juristische Person, die in der Woiwodschaft Pommern Agrarsteuer (podatek rolny) oder Einkommensteuer aus besonderen Zweigen der landwirtschaftlichen Erzeugung (dział specjalny produkcji rolnej) zahlt, sowie Mitglieder einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (RSP) mit Sitz in der Woiwodschaft, die Land eingebracht haben. Agrarsteuer fällt für im Kataster als landwirtschaftliche Nutzfläche (użytki rolne) geführte Flächen an, auch bei kleinen Flächen. Ein Antrag ist nicht nötig: Die Mitgliedschaft folgt aus der Steuerpflicht. Die Waldsteuer für Waldflächen begründet keine Mitgliedschaft.
Ein eigener Mitgliedsbeitrag fällt nicht an. Die Gemeinde (gmina) überweist der Kammer 2 % der eingenommenen Agrarsteuer (Art. 35 Abs. 1 Nr. 1), binnen 21 Tagen nach Fälligkeit jeder Steuerrate – das stammt aus der Steuer des Landwirts und ist keine Zusatzbelastung. Das Gesetz erlaubt auch freiwillige Mitgliedsbeiträge und Entgelte für Leistungen; einen Betrag dafür nennt die Website der Kammer nicht.
Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.