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Landwirtschaftskammer · Polen · national
Keine direkte Mitgliedschaft für Betriebe
Der gesetzlich geschaffene nationale Rat der 16 polnischen Landwirtschaftskammern der Woiwodschaften (izby rolnicze) mit Sitz in Warschau. Mitglieder sind die Kammerpräsidenten und je ein Delegierter jeder Kammer. Er vertritt die Kammern gegenüber Sejm, Senat und Regierung, nimmt zu Agrargesetzen Stellung, schreibt die Kammerwahlen aus und vertritt als Copa-Mitglied mit Büro in Brüssel die polnischen Landwirte auch in der EU. Die Anliegen der Landwirte erledigt die Woiwodschaftskammer.
Einzelne Landwirte können nicht direkt Mitglied werden: Der KRIR besteht laut Gesetz aus den 16 Woiwodschaftskammern (ustawa o izbach rolniczych, Art. 37). Der Landwirt ist kraft Gesetzes Mitglied seiner Woiwodschaftskammer, wenn er dort Agrarsteuer (podatek rolny) oder Einkommensteuer aus besonderen Zweigen der landwirtschaftlichen Erzeugung zahlt oder als RSP-Genossenschaftsmitglied Land eingebracht hat – und ist darüber mit dem KRIR verbunden.
Landwirte zahlen an den KRIR nichts direkt. Er finanziert sich aus Beiträgen der Woiwodschaftskammern (Art. 43), die aus deren Einnahmen, also 2 % der Agrarsteuer, stammen; die Höhe legt der KRIR per Beschluss fest.
Beitragsgrundlage: noch keine Angabe
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.