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Świętokrzyska Izba Rolnicza (ŚIR)

Landwirtschaftskammer · Polen · regional

Pflicht, wenn…

WebsiteE-MailAnrufen

Wer sind sie?

Vorstellung

Die Landwirtschaftskammer der Woiwodschaft Heiligkreuz: die gesetzlich geschaffene Selbstverwaltung der Landwirte mit Sitz in Kielce, 2026 seit 30 Jahren tätig. Außenstellen gibt es in Busko-Zdrój, Jędrzejów und Sandomierz, dazu Kreisbüros (z. B. Pińczów, Opatów, Starachowice, Staszów). Sie vertritt die Interessen der Landwirte, veröffentlicht Marktpreisnotierungen und Publikationen und wirbt auf lokalen Veranstaltungen für polnische Erzeugnisse. Die 16 Woiwodschaftskammern bilden zusammen den nationalen Rat Krajowa Rada Izb Rolniczych (KRIR).

Für wen?

Ist es Pflicht?Pflicht, wenn…

Mitgliedschaft kraft Gesetzes (bedingt) – ustawa o izbach rolniczych, Art. 1 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 3. Mitglied ist jede natürliche und juristische Person, die in der Woiwodschaft Heiligkreuz Agrarsteuer (podatek rolny) oder Einkommensteuer aus besonderen Zweigen der landwirtschaftlichen Erzeugung (dział specjalny produkcji rolnej) zahlt, sowie Mitglieder einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (RSP) mit Sitz in der Woiwodschaft, die Land eingebracht haben. Agrarsteuer fällt für im Kataster als landwirtschaftliche Nutzfläche (użytki rolne) geführte Flächen an, auch bei kleinen Flächen. Ein Antrag ist nicht nötig: Die Mitgliedschaft folgt aus der Steuerpflicht. Die Waldsteuer für Waldflächen begründet keine Mitgliedschaft.

RechtsgrundlageUstawa z dnia 14 grudnia 1995 r. o izbach rolniczych (t.j. Dz.U. 2022 poz. 183), art. 1 ust. 2, art. 3, art. 35

Was kostet es?

Mitgliedsbeitrag

Ein eigener Mitgliedsbeitrag fällt nicht an. Die Gemeinde (gmina) überweist der Kammer 2 % der eingenommenen Agrarsteuer (Art. 35 Abs. 1 Nr. 1), binnen 21 Tagen nach Fälligkeit jeder Steuerrate – das stammt aus der Steuer des Landwirts und ist keine Zusatzbelastung. Das Gesetz erlaubt auch freiwillige Mitgliedsbeiträge und Entgelte für Leistungen; einen Betrag dafür nennt die Website der Kammer nicht.

Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)

Was bekomme ich?

Leistungen für Mitglieder
  • Interessenvertretung der Landwirte, Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen
  • Marktpreisnotierungen (notowania cenowe)
  • Wildschäden (szkody łowieckie): Information
  • Publikationen und Informationen (z. B. Dünger- und Treibstoffbeihilfe)
  • Werbung für regionale Erzeugnisse auf Festen und Picknicks

Wie erreiche ich sie?

Ebeneregional · Polen
Kontaktul. Chopina 15/3, 25-356 Kielce

Verbindungen

Mitglied bei:Krajowa Rada Izb Rolniczych

Datenquelle

Quellen
  • sir-kielce.pl
  • sir-kielce.pl – Biuro/Kontakt (oddziały, biura powiatowe)
  • ISAP – Ustawa o izbach rolniczych, t.j. Dz.U. 2022 poz. 183 (obowiązujący)
  • Sejm ELI – Dz.U. 2022 poz. 183, tekst (art. 1, 3, 35, 37, 43)
  • Sejm ELI – Ustawa o podatku rolnym, art. 1 (mi tartozik a mezőgazdasági adó alá)
  • krir.pl – Wojewódzkie Izby Rolnicze (címek)
ProfilstatusManuell geprüft — beim Verband und im Gesetz
Aktualisiert2026-10-08

Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.

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