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Landwirtschaftskammer · Tschechien · regional
Freiwillig
Die regionale Agrarkammer der Region Königgrätz (Hradec Králové), tätig nach dem Gesetz Nr. 301/1992 als regionale Ebene der Agrární komora ČR (AK ČR). Sie fasst die 5 Bezirksagrarkammern der Region zusammen (Hradec Králové, Náchod, Jičín, Rychnov nad Kněžnou, Trutnov). Sie betreibt auch das regionale Informationszentrum (KIS), das Landwirte über die Gemeinsame Agrarpolitik, Förderungen und Rechtsvorschriften informiert und berät. Sie richtet sich an Land-, Forst-, Fischerei- und Lebensmittelbetriebe.
Die Mitgliedschaft ist freiwillig (zákon č. 301/1992 Sb. § 5 odst. 3). Beitreten kann jede natürliche oder juristische Person mit einem land-, forst-, fischerei- oder lebensmittelwirtschaftlichen Betrieb in der Region Königgrätz (Hradec Králové). Der Beitritt erfolgt über die zuständige Bezirksagrarkammer; die Bezirkskammern sind Mitglieder der AK ČR, man gehört damit auch zum Netz der AK ČR. Die Informationen des KIS sind auch ohne Mitgliedschaft zugänglich.
Den Beitrag erhebt die Bezirkskammer. Bei der Bezirkskammer Hradec Králové beträgt er 22 Kč/ha bewirtschaftete Fläche, mindestens 700 Kč im Jahr; für Betriebe ohne Fläche nach Vereinbarung. In den anderen Bezirken legt die Bezirkskammer den Betrag fest; nach der Beitragsordnung der AK ČR von 2024 mindestens 10 Kč/ha und nicht weniger als 500 Kč, dazu 500 Kč Aufnahmegebühr.
Beitragsgrundlage: flächen-/mengenabhängig
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.