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Landwirtschaftskammer · Deutschland · regional
Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bad Kreuznach und Dienststellen in Alzey, Neustadt und Koblenz. Sie vertritt die Landwirtschaft fachlich: Beratung (Weinbau und Kellerwirtschaft, Tierzucht, Betrieb), Berufsbildung in 14 grünen Berufen und Marktinformation. Mit rund 64.000 ha Rebfläche im Land sind Weinbau und Wein ein Schwerpunkt. Die Kammer finanziert sich über den mit der Grundsteuer erhobenen Kammerbeitrag.
Ein Beitritt ist nicht vorgesehen; Landwirte zahlen den Kammerbeitrag. Beitragsgegenstand ist jeder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Land (Ackerbau, Grünland, Forst, Weinbau, Gartenbau, Fischerei), soweit er nicht von der Grundsteuer befreit ist (§§ 2 und 15 LwKG). Schuldner ist der Grundsteuerschuldner; bei Verpachtung haftet der Pächter als Gesamtschuldner, der Eigentümer kann – wenn nichts anderes vereinbart ist – Erstattung verlangen (§ 17 LwKG).
Beitragsmaßstab ist der Grundsteuermessbetrag (§ 15 LwKG); den Beitragssatz setzt die Kammer mit dem Haushaltsplan fest. 2025: 200 v. H. (Haushaltssatzung 2025). Forstbetriebe von Bund, Ländern und Gemeinden zahlen ein Drittel des Satzes. Fällig mit der Grundsteuer; Festsetzung und Erhebung durch die Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden (§ 18 LwKG). Den Satz für 2026 haben wir nicht gefunden – bitte bei der Kammer erfragen.
Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.