FarmAtlas FarmAtlasFarmAtlas ist ein Pilotprojekt, das am 15. September 2026 gestartet ist. Sein Ziel ist es, die Erzeugerinnen und Erzeuger zu unterstützen, die sich in Europa trotz aller Schwierigkeiten behauptet haben. Wir entwickeln uns ständig weiter.
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Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK RLP)

Landwirtschaftskammer · Deutschland · regional

Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft

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Wer sind sie?

Vorstellung

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bad Kreuznach und Dienststellen in Alzey, Neustadt und Koblenz. Sie vertritt die Landwirtschaft fachlich: Beratung (Weinbau und Kellerwirtschaft, Tierzucht, Betrieb), Berufsbildung in 14 grünen Berufen und Marktinformation. Mit rund 64.000 ha Rebfläche im Land sind Weinbau und Wein ein Schwerpunkt. Die Kammer finanziert sich über den mit der Grundsteuer erhobenen Kammerbeitrag.

Für wen?

Ist es Pflicht?Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft

Ein Beitritt ist nicht vorgesehen; Landwirte zahlen den Kammerbeitrag. Beitragsgegenstand ist jeder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Land (Ackerbau, Grünland, Forst, Weinbau, Gartenbau, Fischerei), soweit er nicht von der Grundsteuer befreit ist (§§ 2 und 15 LwKG). Schuldner ist der Grundsteuerschuldner; bei Verpachtung haftet der Pächter als Gesamtschuldner, der Eigentümer kann – wenn nichts anderes vereinbart ist – Erstattung verlangen (§ 17 LwKG).

RechtsgrundlageLandesgesetz über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) vom 28.07.1970 (GVBl. S. 309), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2024 (GVBl. S. 489), §§ 2, 15–18; Haushaltssatzung 2025 (§ 2 Beitragssatz)

Was kostet es?

Mitgliedsbeitrag

Beitragsmaßstab ist der Grundsteuermessbetrag (§ 15 LwKG); den Beitragssatz setzt die Kammer mit dem Haushaltsplan fest. 2025: 200 v. H. (Haushaltssatzung 2025). Forstbetriebe von Bund, Ländern und Gemeinden zahlen ein Drittel des Satzes. Fällig mit der Grundsteuer; Festsetzung und Erhebung durch die Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden (§ 18 LwKG). Den Satz für 2026 haben wir nicht gefunden – bitte bei der Kammer erfragen.

Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)

Was bekomme ich?

Leistungen für Mitglieder
  • Beratung Weinbau und Kellerwirtschaft
  • Tierzucht- und Betriebsberatung
  • Berufsbildung in 14 grünen Berufen
  • Raumordnung und Regionalentwicklung, Mitwirkung in Planungsverfahren
  • Marktinformation und Statistik
  • Bestellung von Sachverständigen

Wie erreiche ich sie?

Ebeneregional · Deutschland
KontaktBurgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach

Datenquelle

Quellen
  • Landesrecht Rheinland-Pfalz — LwKG
  • LwKG RP, juris-Gesamtausgabe Stand 27.01.2025 (§§ 2, 3, 15–18)
  • LWK RLP — Haushaltssatzung 2025 (Beitragssatz 200 v. H. des Grundsteuermessbetrags)
  • lwk-rlp.de
  • lwk-rlp.de — Impressum
ProfilstatusManuell geprüft — beim Verband und im Gesetz
Aktualisiert2026-10-08

Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.

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Die Startdaten auf der Karte stammen aus öffentlichen Quellen (OpenStreetMap, Gutes vom Bauernhof); als „noch nicht Mitglied“ markierte Höfe wurden nicht geprüft, und wir nehmen bis zu ihrem Beitritt keine Anfragen in ihrem Namen entgegen.

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