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Branchenverband · Frankreich · national
Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft
Der französische Branchenverband für Obst und Gemüse zur Verarbeitung, gegründet 1976. Er vertritt rund 16 000 Betriebe, 120 Erzeugerorganisationen und über 200 Verarbeitungsbetriebe; jährlich gehen etwa 2 Millionen Tonnen Obst und Gemüse an Konserven-, Tiefkühl- und andere Verarbeiter. Er arbeitet in Produktsektionen (z. B. Konservengemüse, Trockenpflaumen, Kirschen, Schwarze Johannisbeeren, Pilze), die Vertrags- und Finanzierungsvereinbarungen schließen. Er richtet sich an Betriebe, die im Vertrag für Verarbeiter anbauen.
Eine Einzelmitgliedschaft gibt es nicht: Landwirte werden über Erzeugerorganisationen und die Verbände in den Sektionen vertreten. Der Staat kann Vereinbarungen der Sektionen per Erlass je Produkt und Kampagne erstrecken; sie binden dann alle Erzeuger und Verarbeiter dieses Produkts. Beispiel: Die Finanzierungsvereinbarung vom 4. Dezember 2025 für Agen-Pflaumen (CIPAg) wurde durch den Erlass vom 3. April 2026 für die Kampagne 1. September 2025 – 31. August 2026 erstreckt. Ob sie für dich gilt, hängt davon ab, welche Kultur du für die Verarbeitung anbaust.
Höhe und Bemessung der Abgabe legen die erstreckten Vereinbarungen der einzelnen Produktsektionen fest (veröffentlicht im Amtsblatt des Landwirtschaftsministeriums, BO Agri); die Organisation nennt auf ihrer Website keine Beträge. Frag bei der Produktsektion oder deiner Erzeugerorganisation nach.
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.