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Landwirtschaftskammer · Frankreich · regional
Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft
Die Chambre d'agriculture Pays de la Loire ist die einheitliche Landwirtschaftskammer der Region Pays de la Loire: Sie entstand am 1. Januar 2024 durch Zusammenlegung der Regionalkammer mit den fünf Departementskammern (Loire-Atlantique, Maine-et-Loire, Mayenne, Sarthe, Vendée), die als Gebietskammern weiterbestehen. Sie ist eine öffentliche Einrichtung unter staatlicher Aufsicht, geleitet von gewählten Vertretern der Landwirtschaft. Sie bietet den Betrieben der Region Beratung, Weiterbildung, Hilfe bei Gründung und Übergabe sowie Unterstützung in Produktion und Umweltfragen und vertritt die Interessen der Landwirtschaft. Sitz: Angers.
Es gibt keine Mitgliedschaft: Landwirte sind nicht Mitglied der Kammer und müssen nicht beitreten; ihre Leistungen stehen allen Betrieben der Region offen. Die Kammer wird unter anderem über die TATFNB (taxe additionnelle à la taxe foncière sur les propriétés non bâties, Code général des impôts Artikel 1604) finanziert, die jeder Eigentümer unbebauter Grundstücke (Acker, Wiese, Wald usw.) in der Region (Pays de la Loire) zahlt, ob er sie bewirtschaftet oder nicht. Bei Pachtland erstattet der Pächter (fermier, métayer) dem Eigentümer die Hälfte der Abgabe. Die Kammermitglieder werden gewählt; es wählen Landwirte, landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Grundeigentümer.
Kein Mitgliedsbeitrag. Die TATFNB erscheint auf dem jährlichen Steuerbescheid zusammen mit der Grundsteuer (taxe foncière sur les propriétés non bâties) und auf derselben Bemessungsgrundlage (Katastermietwert des Grundstücks). Der Satz ergibt sich aus den genehmigten Einnahmen der Kammer geteilt durch die Summe der Bemessungsgrundlagen in ihrem Gebiet; die Kammerabgabe darf von einem Jahr zum nächsten um höchstens 15 % steigen. Die Abgabe wird im Gebiet der Kammer erhoben und fließt der Kammer zu. Einen festen Betrag gibt es nicht — Ihren Anteil sehen Sie auf Ihrem eigenen Grundsteuerbescheid.
Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.