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Landwirtschaftliche Sozialversicherung · Frankreich · national
Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft
VIVEA ist der Weiterbildungsfonds der nicht angestellten landwirtschaftlichen Erwerbstätigen (Landwirte, mitarbeitende Ehegatten, Familienangehörige), gegründet 2001. Aus dem Pflichtbeitrag der Landwirte finanziert er deren Weiterbildung: Er bezahlt die Bildungsträger, sodass Kurse für den Landwirt günstiger oder kostenlos sind. Er arbeitet über Regionalausschüsse in ganz Frankreich einschließlich der Überseedepartements.
Der Beitrag ist Pflicht: Nach Code rural Artikel L718-2-1 zahlen Leiter landwirtschaftlicher Betriebe und Unternehmen (chef d'exploitation) jährlich einen Weiterbildungsbeitrag, den die MSA zusammen mit den Sozialbeiträgen einzieht. Laut VIVEA zahlen auch mitarbeitende Ehegatten, mithelfende Familienangehörige, Garten- und Landschaftsbau- sowie Forstunternehmer und Solidaritätsbeitragszahler (cotisant de solidarité). Wer zahlt, kann die von VIVEA geförderten Kurse nutzen. Ein eigener Beitritt ist nicht nötig.
Der Beitrag ist ein Prozentsatz des Berufseinkommens (oder einer Pauschalgrundlage) — gesetzlich mindestens 0,30 % — zwischen einem per Dekret festgelegten Mindest- und Höchstbetrag, die sich an der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung orientieren. Manche Gruppen (z. B. mitarbeitende Ehegatten, Familienangehörige) zahlen den Mindestbetrag. Der Betrag steht auf der jährlichen MSA-Beitragsmitteilung; den genauen aktuellen Betrag erfragen Sie bei der MSA oder bei VIVEA.
Beitragsgrundlage: umsatzabhängig
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.