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Branchenverband · Ungarn · national
Keine direkte Mitgliedschaft für Betriebe
Die landesweite Körperschaft und anerkannte Branchenorganisation des Wein- und Traubensektors. Mitglieder sind die örtlichen Weinbaugemeinden (hegyközség), nach Weinbaugebiet organisiert; ein Winzer gehört über seine eigene Gemeinde dazu. Sie vertritt die ungarischen Trauben- und Weinerzeuger und koordiniert das System der Weinbaugemeinden landesweit.
Winzer sind nicht direkt Mitglied. Wer auf mehr als 1.000 m² Keltertrauben anbaut oder – unabhängig von der Fläche – Trauben, Most oder Wein verkauft, ist Pflichtmitglied der örtlich zuständigen Weinbaugemeinde (Gesetz CCXIX/2012, §§ 3 und 15); die Weinbaugemeinden sind Mitglieder des HNT.
Winzer zahlen der örtlichen Weinbaugemeinde einen Beitrag: Die Vollversammlung legt ihn auf Vorschlag des Vorstands jährlich bis 31. Mai fest, nach registrierter Rebfläche, erzeugter Traubenmenge sowie zugekauften Trauben- und Weinmengen (Gesetz CCXIX/2012, § 47).
Beitragsgrundlage: flächen-/mengenabhängig
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.