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Europäischer Dachverband · Italien · national
Keine direkte Mitgliedschaft für Betriebe
Der nationale Dachverband der freiwilligen Schutzkonsortien für italienische Weine mit Ursprungsbezeichnung (DOC, DOCG, IGT), 1979 in Bologna gegründet. Er bietet den Konsortien rechtliche, gesetzgeberische und technische Unterstützung, vertritt sie bei Ministerien und auf EU-Ebene und verteidigt die italienischen Herkunftsbezeichnungen. Laut Website hat er rund 80 Weinkonsortien als Mitglieder; Betriebe können nicht direkt beitreten.
Mitglieder von Federdoc sind Weinschutzkonsortien, keine Betriebe. Den Winzer betrifft das Konsortium seiner eigenen Bezeichnung (DOC/DOCG): Nach Art. 41 des Gesetzes 238/2016 tragen die Kosten eines vom Ministerium anerkannten, ausreichend repräsentativen Konsortiums alle im Kontrollsystem gemeldeten Traubenerzeuger, Weinbereiter und Abfüller, auch ohne Mitgliedschaft („erga omnes“-Abgabe). Die Abgabe erhebt das jeweilige Konsortium, nicht Federdoc.
Federdoc erhebt von Betrieben keine Beiträge. Die „erga omnes“-Abgabe legt das zuständige Weinkonsortium fest und erhebt sie nach der kontrollierten Menge (Trauben, Wein, Flaschen) — die Höhe beim eigenen Konsortium erfragen.
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.