← Zurück zu den Fachorganisationen
Landwirtschaftliche Sozialversicherung · Italien · national
Pflicht, wenn…
Der Zweig für selbstständige Landwirte des staatlichen italienischen Sozialversicherungsträgers (INPS): Renten-, Invaliditäts- und Mutterschaftsversicherung für den coltivatore diretto (CD, der seinen Boden selbst bewirtschaftet), den colono/mezzadro und den imprenditore agricolo professionale (IAP). Landwirte und ihre Familienangehörigen erwerben hier ihre Rentenansprüche. Mit der Beitragsrechnung des CD zieht INPS auch die Pflichtprämie der INAIL-Unfallversicherung ein.
Pflicht für den coltivatore diretto, der den Boden regelmäßig, ausschließlich oder überwiegend selbst bewirtschaftet, wenn die Arbeit der Familie mindestens ein Drittel des Arbeitsbedarfs des Betriebs deckt (Legge 9/1963 art. 2); Familienangehörige sind mitversichert. Pflicht auch für den IAP (D.Lgs. 99/2004 art. 1 c. 5-bis): Fachkenntnisse, mindestens 50 % der Arbeitszeit und mindestens 50 % des Arbeitseinkommens aus der Landwirtschaft (25 % in benachteiligten Gebieten). Den CD/IAP-Status prüft INPS; er ist nicht automatisch bestimmbar, daher den eigenen Fall prüfen.
2026 beträgt der Beitrag 24 % eines je Einkommensklasse festen „reddito convenzionale“ auf Basis von durchschnittlich 66,86 EUR pro Tag (Klasse I 156 Tage, Klasse IV 312 Tage), dazu 0,81 EUR pro Tag (max. 156 Tage) und 7,49 EUR Mutterschaftsbeitrag. Jahresbetrag pro Person: CD in normalen Gebieten 3.287,09–5.790,33 EUR, in Berg-/benachteiligten Gebieten 3.087,21–5.590,45 EUR (inkl. 650 bzw. 450,12 EUR INAIL-Prämie); IAP 2.637,09–5.140,33 EUR. Ermäßigung ab 65. Zahlung per F24 in vier Raten: 16.07., 16.09., 16.11.2026 und 18.01.2027.
Beitragsgrundlage: fester Jahresbeitrag
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.