FarmAtlas FarmAtlasFarmAtlas ist ein Pilotprojekt, das am 15. September 2026 gestartet ist. Sein Ziel ist es, die Erzeugerinnen und Erzeuger zu unterstützen, die sich in Europa trotz aller Schwierigkeiten behauptet haben. Wir entwickeln uns ständig weiter.
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Burgenländische Landwirtschaftskammer (LK Burgenland)

Landwirtschaftskammer · Österreich · regional

Pflicht, wenn…

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Wer sind sie?

Vorstellung

Die Burgenländische Landwirtschaftskammer ist die gesetzliche Interessenvertretung der Land- und Forstwirtschaft im Bundesland Burgenland, mit Sitz in Eisenstadt. Sie berät die Betriebe, unterstützt bei Förderanträgen und organisiert Weiterbildung. Wer die Schwelle des Landesgesetzes erreicht, ist automatisch Mitglied; Dachorganisation ist die Landwirtschaftskammer Österreich.

Für wen?

Ist es Pflicht?Pflicht, wenn…

Pflichtmitglied (§ 3 Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz): Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke im Burgenland, wenn deren Ausmaß 5 700 m² oder deren Einheitswert 1.500 Euro erreicht oder übersteigt; hauptberuflich selbständig in der Land- und Forstwirtschaft Tätige; im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige; land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften mit Sitz im Burgenland.

RechtsgrundlageBurgenländisches Landwirtschaftskammergesetz, LGBl. Nr. 76/2002 (idF LGBl. Nr. 81/2024)

Was kostet es?

Mitgliedsbeitrag
  • mindestens 40,16 EUR

Kammerumlage (§ 25): Grundbetrag plus Hundertsatz (Hebesatz) des Grundsteuermessbetrags. Den Grundbetrag setzt die Landesregierung wertgesichert per Verordnung fest: ab 1. Jänner 2026 40,16 Euro (LGBl. Nr. 100/2025); ihn zahlen die sozialversicherungspflichtigen Mitglieder. Den Hebesatz beschließt die Vollversammlung; die Kammer hat die Umlage 2024 um 15 % und 2025 um 10 % angehoben, den aktuellen Hebesatz veröffentlicht sie nicht — bitte bei der Kammer erfragen. Das Finanzamt hebt die Umlage mit der Grundsteuer ein.

Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)

Was bekomme ich?

Leistungen für Mitglieder
  • Beratung (Betrieb, Pflanze, Tier, Forst, Recht, Steuer)
  • Förderanträge (MFA, ÖPUL)
  • Weiterbildung: Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Markt- und Preisinformation
  • Interessenvertretung im Bundesland

Wie erreiche ich sie?

Ebeneregional · Österreich
KontaktEsterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt

Verbindungen

Mitglied bei:Landwirtschaftskammer Österreich

Datenquelle

Quellen
  • LGBl. Nr. 100/2025 – Verordnung über den Grundbetrag der Kammerumlagen (40,16 €, ab 1.1.2026)
  • RIS — Bgld. Landwirtschaftskammergesetz § 3
  • RIS — Bgld. Landwirtschaftskammergesetz, geltende Fassung (§ 25 Kammerumlage)
  • LK Burgenland — Vollversammlung 2023-12 (Umlageerhöhung)
  • BMF — Beiträge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • bgld.lko.at
ProfilstatusManuell geprüft — beim Verband und im Gesetz
Aktualisiert2026-10-08

Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.

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