FarmAtlas FarmAtlasFarmAtlas ist ein Pilotprojekt, das am 15. September 2026 gestartet ist. Sein Ziel ist es, die Erzeugerinnen und Erzeuger zu unterstützen, die sich in Europa trotz aller Schwierigkeiten behauptet haben. Wir entwickeln uns ständig weiter.
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Landwirtschaftskammer Steiermark (LK Steiermark)

Landwirtschaftskammer · Österreich · regional

Pflicht, wenn…

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Wer sind sie?

Vorstellung

Die gesetzliche Interessenvertretung und Beratungsorganisation der steirischen Bäuerinnen und Bauern, mit Zentrale in Graz und Bezirkskammern. Sie berät vom Pflanzenbau bis zum Forst, hilft beim Mehrfachantrag und bietet Weiterbildung an. Sie ist Teil des österreichischen Kammersystems (LKÖ).

Für wen?

Ist es Pflicht?Pflicht, wenn…

Gesetzliche (bedingte) Kammerzugehörigkeit, § 4: Eigentümer, Fruchtnießer und Pächter eines in der Steiermark gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, die ihn im Hauptberuf auf eigene Rechnung führen (ohne Flächengrenze); sonst, sofern das Ausmaß des Betriebes oder Grundstückes mindestens 1 Hektar (10.000 m²) beträgt. Auch hauptberuflich mitarbeitende Familienangehörige ab 16 Jahren und Genossenschaften mit Sitz in der Steiermark gehören dazu.

RechtsgrundlageGesetz vom 29. Oktober 1969 über die Kammern für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark (Landwirtschaftskammergesetz), LGBl. Nr. 14/1970 idF LGBl. Nr. 11/2023

Was kostet es?

Mitgliedsbeitrag

Kammerumlage: Grundbetrag plus Hebesatz auf die aus dem Einheitswert abgeleitete Bemessungsgrundlage; beide beschließt die Vollversammlung. Seit der Novelle 2023 (LGBl. Nr. 11/2023, § 35a) darf der Grundbetrag höchstens 40 € pro Jahr betragen und ist nach dem Verbraucherpreisindex wertgesichert (zuvor 25 €). Zahlen müssen Eigentümer von Betrieben ab 1 Hektar; das Finanzamt hebt sie mit der Grundsteuer ein. Die tatsächlich angewandten Beträge veröffentlicht die Kammer nicht — bitte bei der Kammer erfragen.

Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)

Was bekomme ich?

Leistungen für Mitglieder
  • Fachberatung (Pflanzenbau, Tierhaltung, Forst, Bio)
  • Unterstützung beim Mehrfachantrag
  • Rechts-, Steuer- und Sozialversicherungsberatung
  • Betriebs- und Diversifizierungsberatung (Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof)
  • Weiterbildung: Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)

Wie erreiche ich sie?

Ebeneregional · Österreich
KontaktHamerlinggasse 3, 8010 Graz

Verbindungen

Mitglied bei:Landwirtschaftskammer Österreich

Datenquelle

Quellen
  • LGBl. Nr. 11/2023 – 15. LWKG-Novelle (§ 35a: Grundbetrag höchstens 40 €, VPI-Wertsicherung)
  • RIS – Landwirtschaftskammergesetz (Steiermark) § 4
  • RIS – Landwirtschaftskammergesetz (Steiermark), geltende Fassung (§§ 32–35a Kammerumlage)
  • BMF Findok – Entscheidung zur steirischen Kammerumlage
  • stmk.lko.at – Kontakt
ProfilstatusManuell geprüft — beim Verband und im Gesetz
Aktualisiert2026-10-08

Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.

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