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Landwirtschaftskammer · Österreich · regional
Pflicht, wenn…
Die gemeinsame gesetzliche Interessenvertretung der Vorarlberger Bäuerinnen und Bauern sowie der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer, mit Sitz in Bregenz. Sie berät zu Tierhaltung, Pflanzenbau, Forst, Betriebsführung, Recht und Steuern und bietet mit dem LFI Weiterbildung an. Sie ist Teil des österreichischen Kammersystems (LKÖ).
Gesetzliche (bedingte) Kammerzugehörigkeit, § 5: wer einen in Vorarlberg gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auf eigene Rechnung führt, dessen zuletzt festgestellter Einheitswert mindestens 1.500 Euro beträgt oder aus dessen Ertrag er überwiegend seinen Lebensunterhalt bestreitet. Auch Betriebsführer mit einem Einheitswert zwischen 150 und 1.500 Euro gehören dazu (Anbindung an die Grenzen des BSVG). Ebenso Ehegatten, Familienangehörige und Genossenschaften; maßgeblich ist der Einheitswert, nicht die Fläche.
Kammerbeitrag als Zuschlag zum Grundsteuermessbetrag der land- und forstwirtschaftlichen Grundsteuer, gesetzlich höchstens 1.200 %; in Vorarlberg nicht vom Finanzamt, sondern von den Gemeinden gemeinsam mit der Grundsteuer eingehoben. Genossenschaften zahlen einen Promillesatz der Umsätze. Den aktuellen Satz bitte bei der Kammer oder Gemeinde erfragen.
Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.