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Bauernverband · Ungarn · national
Keine direkte Mitgliedschaft für Betriebe
Die gesetzlich errichtete Körperschaft des Pálinka-Sektors. Ihre Aufgaben sind der Schutz der geografischen Angabe und der Qualität des Pálinka, die Pflege der Produktspezifikationen und die Ausarbeitung der Nationalen Pálinka-Strategie. Sie veranstaltet den Landes-Pálinka-Wettbewerb und die Pálinka-Nacht.
Einzelne Brenner können nicht direkt Mitglied werden. Mitglieder sind Fachverbände mit mindestens fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren und in jedem dieser Jahre mindestens zehn Mitgliedsbrennereien mit Steuerlagerbewilligung (derzeit z. B. Pálinkafőzők Országos Egyesülete, Kisüsti Pálinkafőzők Országos Egyesülete, Magyar Szeszipari Szövetség és Terméktanács). Brennereien sind über diese angebunden.
Brennereien zahlen keine Pflichtabgabe an den Rat: laut Gesetz finanziert er sich aus dem Staatshaushalt und freiwilligen Beiträgen. Die Mitgliedsverbände legen ihre Beiträge selbst fest.
Beitragsgrundlage: noch keine Angabe
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.