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Podlaska Izba Rolnicza (PIR)

Landwirtschaftskammer · Polen · regional

Pflicht, wenn…

WebsiteE-MailAnrufen

Wer sind sie?

Vorstellung

Die Landwirtschaftskammer der Woiwodschaft Podlachien: die gesetzlich geschaffene Selbstverwaltung der Landwirte, 1999 durch Zusammenschluss der früheren Kammern von Białystok, Łomża und Suwałki entstanden; ihr Büro liegt in Porosły bei Białystok. Ihre Kreisräte (rady powiatowe) arbeiten in 14 Kreisen. Sie vertritt die Landwirte gegenüber der Regierung und den Institutionen der Woiwodschaft, nimmt zu Entwürfen für Agrar- und Ortsrecht Stellung und hilft einzeln bei Anträgen auf Direktzahlungen und Investitionsförderung. Die 16 Woiwodschaftskammern bilden zusammen den nationalen Rat Krajowa Rada Izb Rolniczych (KRIR).

Für wen?

Ist es Pflicht?Pflicht, wenn…

Mitgliedschaft kraft Gesetzes (bedingt) – ustawa o izbach rolniczych, Art. 1 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 3. Mitglied ist jede natürliche und juristische Person, die in der Woiwodschaft Podlachien Agrarsteuer (podatek rolny) oder Einkommensteuer aus besonderen Zweigen der landwirtschaftlichen Erzeugung (dział specjalny produkcji rolnej) zahlt, sowie Mitglieder einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (RSP) mit Sitz in der Woiwodschaft, die Land eingebracht haben. Agrarsteuer fällt für im Kataster als landwirtschaftliche Nutzfläche (użytki rolne) geführte Flächen an, auch bei kleinen Flächen. Ein Antrag ist nicht nötig: Die Mitgliedschaft folgt aus der Steuerpflicht. Die Waldsteuer für Waldflächen begründet keine Mitgliedschaft.

RechtsgrundlageUstawa z dnia 14 grudnia 1995 r. o izbach rolniczych (t.j. Dz.U. 2022 poz. 183), art. 1 ust. 2, art. 3, art. 35

Was kostet es?

Mitgliedsbeitrag

Ein eigener Mitgliedsbeitrag fällt nicht an. Die Gemeinde (gmina) überweist der Kammer 2 % der eingenommenen Agrarsteuer (Art. 35 Abs. 1 Nr. 1), binnen 21 Tagen nach Fälligkeit jeder Steuerrate – das stammt aus der Steuer des Landwirts und ist keine Zusatzbelastung. Das Gesetz erlaubt auch freiwillige Mitgliedsbeiträge und Entgelte für Leistungen; einen Betrag dafür nennt die Website der Kammer nicht.

Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)

Was bekomme ich?

Leistungen für Mitglieder
  • Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Vertretung der Landwirte bei Behörden
  • Hilfe bei Anträgen auf Direktzahlungen (płatności bezpośrednie) und Investitionsförderung
  • Wildschäden (szkody łowieckie): Information
  • Verkehr mit Agrarflächen: Information
  • Liste landwirtschaftlicher Berater

Wie erreiche ich sie?

Ebeneregional · Polen
KontaktPorosły, ul. Wierzbowa 57, 16-070 Choroszcz

Verbindungen

Mitglied bei:Krajowa Rada Izb Rolniczych

Datenquelle

Quellen
  • pirol.pl
  • pirol.pl – Informacje ogólne
  • pirol.pl – Kontakt
  • ISAP – Ustawa o izbach rolniczych, t.j. Dz.U. 2022 poz. 183 (obowiązujący)
  • Sejm ELI – Dz.U. 2022 poz. 183, tekst (art. 1, 3, 35, 37, 43)
  • Sejm ELI – Ustawa o podatku rolnym, art. 1 (mi tartozik a mezőgazdasági adó alá)
  • krir.pl – Wojewódzkie Izby Rolnicze (címek)
ProfilstatusManuell geprüft — beim Verband und im Gesetz
Aktualisiert2026-10-08

Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.

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