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Kasa Rolniczego Ubezpieczenia Społecznego (KRUS)

Landwirtschaftliche Sozialversicherung · Polen · national

Pflicht, wenn…

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Wer sind sie?

Vorstellung

Die staatliche Sozialversicherungskasse der polnischen Landwirte unter Aufsicht des Landwirtschaftsministers. Wer bei der KRUS versichert ist, zahlt seine Beiträge hier und nicht an die ZUS (die allgemeine polnische Sozialversicherung), und zwar einen niedrigeren Pauschalbetrag. Die KRUS zahlt Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten der Landwirte, Krankengeld und Entschädigungen bei Arbeitsunfällen und bearbeitet die Fälle in örtlichen Geschäftsstellen.

Für wen?

Ist es Pflicht?Pflicht, wenn…

Kraft Gesetzes versichert (ustawa o ubezpieczeniu społecznym rolników, Art. 7 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 1) ist jeder volljährige Landwirt mit Wohnsitz in Polen, der persönlich und auf eigene Rechnung in einem Betrieb in seinem Besitz Landwirtschaft betreibt (Pflanzenbau, Tierhaltung, Gartenbau, Obst, Imkerei, Fischerei), wenn die landwirtschaftliche Fläche 1 ha przeliczeniowy übersteigt (ein nach Bodenqualität gewichteter „Umrechnungshektar“, nicht gleich dem physischen Hektar) oder wenn er einen besonderen Produktionszweig betreibt (dział specjalny, z. B. Gewächshausanbau, intensive Tierhaltung); ebenso im Betrieb mitarbeitende Haushaltsangehörige über 16 Jahre (domownik). Voraussetzung ist, dass keine andere Sozialversicherung besteht und keine Rente oder Leistung zuerkannt ist. Wer anderweitig versichert ist oder einen kleineren Betrieb hat, kann sich auf Antrag versichern. Für juristische Personen (Gesellschaften) gilt dies nicht.

RechtsgrundlageUstawa z dnia 20 grudnia 1990 r. o ubezpieczeniu społecznym rolników (t.j. Dz.U. 2025 poz. 1770), art. 6, 7, 8, 16, 17

Was kostet es?

Mitgliedsbeitrag
  • mindestens 768 PLN — natürliche Person

Der Beitrag ist pro Person einheitlich und wird vierteljährlich gezahlt (31. Januar, 30. April, 31. Juli, 31. Oktober). Im 4. Quartal 2026 sind je versicherte Person monatlich 178 PLN für die Renten- und Invaliditätsversicherung und 78 PLN für die Unfall-, Kranken- und Mutterschaftsversicherung fällig, zusammen 768 PLN pro Quartal. Betriebe über 50 ha przeliczeniowy zahlen zusätzlich einen flächenabhängigen Zuschlag (214–855 PLN monatlich); wer daneben ein nichtlandwirtschaftliches Gewerbe betreibt, zahlt den doppelten Grundbeitrag zur Rentenversicherung. Den Unfall- und Krankenbeitrag legt der Rada Rolników vierteljährlich fest.

Beitragsgrundlage: fester Jahresbeitrag

Was bekomme ich?

Leistungen für Mitglieder
  • Alters- und Erwerbsminderungsrenten für Landwirte (emerytura i renta rolnicza)
  • Krankengeld (zasiłek chorobowy) und Mutterschaftsleistung
  • Einmalige Entschädigung bei landwirtschaftlichem Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
  • Medizinische Rehabilitation (rehabilitacja lecznicza)
  • Unfallverhütung in landwirtschaftlichen Betrieben
  • Online-Dienste über das Portal eKRUS

Wie erreiche ich sie?

Ebenenational · Polen
Kontaktal. Niepodległości 190, 00-608 Warszawa

Datenquelle

Quellen
  • ISAP – Ustawa o ubezpieczeniu społecznym rolników, t.j. Dz.U. 2025 poz. 1770 (obowiązujący)
  • Sejm ELI – t.j. Dz.U. 2024 poz. 90, tekst (art. 6, 7, 8, 16, 17; az előző egységes szöveg HTML-je)
  • KRUS – Składki na ubezpieczenie społeczne rolników (terminy)
  • KRUS – Wysokość składek, tabela IV kw. 2026
  • KRUS – Kontakt (Centrala)
ProfilstatusManuell geprüft — beim Verband und im Gesetz
Aktualisiert2026-10-08

Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.

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