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Landwirtschaftliche Sozialversicherung · Polen · national
Pflicht, wenn…
Die staatliche Sozialversicherungskasse der polnischen Landwirte unter Aufsicht des Landwirtschaftsministers. Wer bei der KRUS versichert ist, zahlt seine Beiträge hier und nicht an die ZUS (die allgemeine polnische Sozialversicherung), und zwar einen niedrigeren Pauschalbetrag. Die KRUS zahlt Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten der Landwirte, Krankengeld und Entschädigungen bei Arbeitsunfällen und bearbeitet die Fälle in örtlichen Geschäftsstellen.
Kraft Gesetzes versichert (ustawa o ubezpieczeniu społecznym rolników, Art. 7 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 1) ist jeder volljährige Landwirt mit Wohnsitz in Polen, der persönlich und auf eigene Rechnung in einem Betrieb in seinem Besitz Landwirtschaft betreibt (Pflanzenbau, Tierhaltung, Gartenbau, Obst, Imkerei, Fischerei), wenn die landwirtschaftliche Fläche 1 ha przeliczeniowy übersteigt (ein nach Bodenqualität gewichteter „Umrechnungshektar“, nicht gleich dem physischen Hektar) oder wenn er einen besonderen Produktionszweig betreibt (dział specjalny, z. B. Gewächshausanbau, intensive Tierhaltung); ebenso im Betrieb mitarbeitende Haushaltsangehörige über 16 Jahre (domownik). Voraussetzung ist, dass keine andere Sozialversicherung besteht und keine Rente oder Leistung zuerkannt ist. Wer anderweitig versichert ist oder einen kleineren Betrieb hat, kann sich auf Antrag versichern. Für juristische Personen (Gesellschaften) gilt dies nicht.
Der Beitrag ist pro Person einheitlich und wird vierteljährlich gezahlt (31. Januar, 30. April, 31. Juli, 31. Oktober). Im 4. Quartal 2026 sind je versicherte Person monatlich 178 PLN für die Renten- und Invaliditätsversicherung und 78 PLN für die Unfall-, Kranken- und Mutterschaftsversicherung fällig, zusammen 768 PLN pro Quartal. Betriebe über 50 ha przeliczeniowy zahlen zusätzlich einen flächenabhängigen Zuschlag (214–855 PLN monatlich); wer daneben ein nichtlandwirtschaftliches Gewerbe betreibt, zahlt den doppelten Grundbeitrag zur Rentenversicherung. Den Unfall- und Krankenbeitrag legt der Rada Rolników vierteljährlich fest.
Beitragsgrundlage: fester Jahresbeitrag
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.