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Bauernverband · Polen · national
Freiwillig
Der landesweite Prüfungsverband der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (RSP), 1992 von 205 Genossenschaften gegründet. Er vertritt die Mitgliedsgenossenschaften auf Landesebene, führt Prüfungen (lustracja) durch und unterstützt die Genossenschaften mit Information, Schulung sowie rechtlicher und wirtschaftlicher Beratung. Einzellandwirte sind keine Mitglieder: Mitglieder sind Genossenschaften und genossenschaftliche Organisationen.
Freiwillig. Mitglied werden können landwirtschaftliche Produktions-, Verarbeitungs- und Dienstleistungsgenossenschaften, andere für Ernährungswirtschaft und ländlichen Raum tätige Genossenschaften, regionale Prüfungsverbände sowie gesellschaftliche und wirtschaftliche Organisationen, die solche Genossenschaften oder Einzellandwirte vereinen. Erforderlich sind eine schriftliche Erklärung und ein Beschluss der Generalversammlung; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Aufnahmegebühr 300 PLN (innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Aufnahme). Der Jahresbeitrag ist nach der Zahl der arbeitenden Mitglieder der Genossenschaft gestaffelt: Grundbetrag bis 15 Personen 2.640 PLN, 16–25 Personen 3.480 PLN, 26–50 Personen 4.800 PLN, 51–75 Personen 5.640 PLN, 76–100 Personen 7.200 PLN, über 100 Personen 8.400 PLN (Grundbeträge von 2022, ab 2024 jährlich an die Inflation angepasst; Beschluss 6/III/2024). Genossenschaften, die als Erzeugergruppe tätig sind, können eine Ermäßigung bis 50 % beantragen.
Beitragsgrundlage: fester Jahresbeitrag
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.