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Landwirtschaftliche Sozialversicherung · Slowenien · national
Pflicht, wenn…
Die ZPIZ ist der staatliche Renten- und Invaliditätsversicherer Sloweniens. Auch Landwirte sind hier versichert: Die Versicherung gewährt Altersrente, Invaliditätsleistungen und Hinterbliebenenleistungen. Sie betrifft Landwirte, für die der Betrieb die Haupterwerbsquelle ist, oder die freiwillig Rentenansprüche erwerben wollen.
Nach Art. 17 ZPIZ-2 ist ein Landwirt pflichtversichert, wenn er für landwirtschaftliche Arbeit gesundheitlich geeignet ist, nicht in Ausbildung steht, keine vorgezogene Alters-, Alters-, Witwen- oder Invalidenrente bezieht und das landwirtschaftliche Einkommen des Betriebs je versichertem Mitglied einen Monatsbetrag in Höhe von 60 % des slowenischen Durchschnittslohns erreicht (den Jahresbetrag legt der Landwirtschaftsminister fest). Es zählen Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlicher Grundtätigkeit, sonstiger landwirtschaftlicher Tätigkeit und Nebentätigkeiten am Hof. Gewerbliche Fischer im Fischereiregister können ebenso versichert werden. Auch unter der Schwelle kann man der Pflichtversicherung beitreten (Art. 17 Abs. 4).
Beiträge werden auf die Versicherungsgrundlage (zavarovalna osnova) gezahlt; liegt das Einkommen unter 60 % des Durchschnittslohns, gilt dieser Betrag (monatlich) als Grundlage, die Obergrenze ist das 3,5-Fache des Durchschnittslohns. Satz und aktuellen Betrag bitte bei der ZPIZ oder der Steuerverwaltung erfragen.
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.