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Landwirtschaftliche Sozialversicherung · Österreich · national
Pflicht, wenn…
Der Sozialversicherungsträger der Selbständigen in Österreich: Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung für Bäuerinnen und Bauern, Gewerbetreibende, Neue Selbständige und Freiberufler. Landwirte und ihre Familienangehörigen sind nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) versichert. Hier wird die Betriebsaufnahme und jede Änderung gemeldet, und von hier kommt die Beitragsvorschreibung.
Pflichtversicherung nach dem BSVG, wenn du auf eigene Rechnung und Gefahr einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb führst (§ 2 Abs. 1 Z 1): Kranken- und Pensionsversicherung, wenn der Einheitswert 1.500 € erreicht oder übersteigt, darunter, wenn du überwiegend aus dem Ertrag des Betriebes lebst (§ 2 Abs. 2); Unfallversicherung bereits ab 150 € Einheitswert (§ 3 Abs. 2). Versichert sein können auch hauptberuflich im Betrieb tätige Kinder, Enkel, Ehepartner sowie nach der Übergabe verbleibende Eltern; Pensionsversicherung ab dem 15. Lebensjahr.
Beitragsgrundlage (§ 23 BSVG) ist der Versicherungswert: ein gestaffelter Hundertsatz des Einheitswertes des Betriebes (bis 5.000 € Einheitswert 13,34110 %, darüber für je weitere 100 € abnehmende Sätze; die Sätze werden jährlich aufgewertet). Zu- und Verpachtungen verändern den maßgeblichen Einheitswert. Stattdessen kann die Beitragsgrundlagenoption (§ 23 Abs. 1a) beantragt werden: Grundlage sind dann die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid; der Antrag ist bis 30. April des dem Beitragsjahr folgenden Jahres zu stellen und nur bei einer Änderung in der Betriebsführung widerrufbar. Mindestbeitragsgrundlage in Kranken- und Pensionsversicherung: der Betrag nach § 5 Abs. 2 ASVG; Höchstbeitragsgrundlage: der nach dem GSVG festgesetzte Betrag. Beitragssätze und Jahreswerte veröffentlicht die SVS.
Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.