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Landwirtschaftskammer · Spanien · regional
Freiwillig
Die öffentlich-rechtliche Landwirtschaftskammer (corporación de derecho público) der Autonomen Gemeinschaft Madrid, geregelt durch die Ley 6/1998. Sie ist ein Beratungsorgan: Sie erstellt Stellungnahmen und Studien zu Agrarfragen für die Regionalregierung und nimmt ihr übertragene Aufgaben wahr. Sie verwaltet die Weide- und Stoppelnutzung der Region (pastos y rastrojeras), betreibt das Hagelabwehrnetz im Südosten der Region, berät Landwirte und Grundeigentümer rechtlich und technisch und veranstaltet den Bauernmarkt „Día de Mercado“. Ihr 25-köpfiges Plenum (Pleno) wird alle vier Jahre von den Landwirten über Listen der Bauernverbände gewählt, zuletzt am 28. Februar 2024.
Es gibt keine Mitgliedschaft und keinen Pflichtbeitrag. Wahlberechtigt bei den Kammerwahlen sind volljährige Landwirte (Eigentümer, Pächter usw.), die in der Gemeinschaft Madrid persönlich Acker-, Vieh- oder Forstwirtschaft betreiben und dafür im Sozialversicherungssystem der selbständigen Landwirte (SETA/RETA) gemeldet sind; mitarbeitende, ebenfalls gemeldete Familienangehörige bis zum zweiten Grad; sowie juristische Personen, deren ausschließliche Tätigkeit die Land- oder Forstwirtschaft in der Region ist (Ley 6/1998, Art. 17). Tierhalter können bei der Kammer Weideflächen beantragen.
Kein Beitrag: Die Kammer finanziert sich laut Gesetz aus Zuschüssen des Regionalhaushalts, anderen öffentlichen Mitteln, Erträgen aus ihrem Vermögen und Entgelten für Leistungen (Ley 6/1998, Art. 14). Für zugeteilte Weiden zahlen Tierhalter den von der Junta de Fomento Pecuario festgelegten Preis; Antragsfrist für das Weidejahr 2025/26 war der 29. Mai.
Beitragsgrundlage: noch keine Angabe
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.