← Zurück zu den Fachorganisationen
Landwirtschaftskammer · Spanien · regional
Freiwillig
Die Provinz-Landwirtschaftskammern von Kastilien und León sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (corporaciones de derecho público), geregelt durch die Ley 1/1995; laut Gesetz kann es in jeder Provinz eine mit Sitz in der Provinzhauptstadt geben. Sie sind Beratungsorgane: Sie geben der Regionalregierung (Junta de Castilla y León) Stellungnahmen, verwalten ihr Vermögen und nehmen übertragene Aufgaben wahr; nach der Ley 1/2014 beraten sie die örtlichen Agrarausschüsse (Juntas Agrarias Locales) rechtlich und administrativ bei gemeinsamen Weiden. Interessenvertretung dürfen sie nicht ausüben — das ist Aufgabe der Bauernverbände. Mehrere Provinzkammern hat die Junta bereits aufgelöst (z. B. Palencia, 2016); ob in deiner Provinz noch eine Kammer besteht, erfährst du beim Agrarministerium der Junta.
Es gibt keine Mitgliedschaft und keinen Pflichtbeitrag. Bei den Kammerwahlen (zuletzt am 2. Dezember 2012) waren volljährige Landwirte wahlberechtigt, die in der Provinz persönlich wirtschaften und dafür in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SETA/RETA) gemeldet sind, sowie mitarbeitende Familienangehörige (Ley 1/1995, Art. 14).
Kein Beitrag: Die Kammern finanzieren sich laut Gesetz aus dem Regionalhaushalt, anderen öffentlichen Mitteln und Erträgen aus ihrem Vermögen (Ley 1/1995, Art. 18). Vom Wert der gemeinsamen Weidenutzung stehen 6 % der Provinzkammer (oder ihrem Rechtsnachfolger) für die Beratung der örtlichen Ausschüsse zu; dies wird von der Weidepacht abgezogen und nicht gesondert vom Landwirt gezahlt.
Beitragsgrundlage: noch keine Angabe
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.