← Zurück zu den Fachorganisationen
Landwirtschaftliche Sozialversicherung · Spanien · national
Pflicht, wenn…
Ein Sondersystem für selbständige Landwirte innerhalb des spanischen Sozialversicherungssystems der Selbständigen (RETA), verwaltet von der Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS). Ein Landwirt im SETA zahlt für die Pflichtleistungen (Altersrente, Invalidität, Hinterbliebenenleistungen) einen ermäßigten Satz auf eine niedrigere Beitragsgrundlage; die Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsunfall ist für ihn freiwillig. Anmeldung und Beitragszahlung laufen über die Seguridad Social.
Kraft Gesetzes (LGSS Art. 323–324) gehört ein selbständiger Landwirt über 18 Jahre zum SETA, wenn er: Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs ist (Eigentum, Pacht oder ähnlich); mindestens 50 % seines Gesamteinkommens aus landwirtschaftlichen oder ergänzenden Tätigkeiten erzielt, davon mindestens 25 % unmittelbar aus der Landwirtschaft im eigenen Betrieb; mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit landwirtschaftlich arbeitet; jährliche Nettoerträge aus dem Betrieb von höchstens 75 % der jährlichen Höchstbeitragsgrundlage des allgemeinen Systems hat; und die Arbeit persönlich und unmittelbar verrichtet, mit höchstens 2 Beschäftigten auf Monatsbasis oder 546 tatsächlichen Tagelöhnen im Jahr (bei mehreren gemeldeten Inhabern je weiterem Inhaber +1 Beschäftigter oder +273 Tage). Die Einkommensbedingungen können mit dem Durchschnitt der letzten drei Jahre nachgewiesen werden. Wer sie nicht erfüllt, ist als Selbständiger im allgemeinen RETA versichert (Art. 305).
Für die Pflichtleistungen beträgt der Beitragssatz 18,75 %, wenn der Landwirt eine Beitragsgrundlage bis 120 % der Mindestgrundlage der RETA-Stufe 1 wählt; für den darüber liegenden Teil gilt der allgemeine RETA-Satz (LGSS Art. 325). Die Grundlage wird aus Stufen nach dem Nettoeinkommen gewählt; die Beträge legt jährlich das Haushaltsgesetz fest. Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsunfall sind freiwillig zu gesonderten Sätzen versicherbar. Den genauen Monatsbetrag am besten bei der Seguridad Social prüfen.
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.