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Gesetzliche Branchenkörperschaft · Italien · regional
Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft
Das Konsortium zum Schutz der Weine Chianti Classico DOCG und Vin Santo del Chianti Classico DOC, 1924 als erstes Weinkonsortium Italiens gegründet. Nach eigenen Angaben vertritt es 480 Erzeuger, davon vermarkten 342 unter eigenem Etikett mit dem Schwarzen Hahn (Gallo Nero). Es schützt die Herkunftsbezeichnung und die Marke Gallo Nero vor Fälschungen und fördert Wein und Gebiet. Mit ministeriellem Auftrag (art. 41 c. 1 und 4) handelt es für die gesamte Herkunftsbezeichnung.
Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Nach Legge 238/2016 art. 41 c. 5 tragen die Kosten des Konsortiums jedoch nicht nur die Mitglieder, sondern alle im Kontrollsystem eingetragenen Betriebe, auch Nichtmitglieder („erga omnes“): Wer im Chianti-Classico-Gebiet (Provinzen Florenz und Siena) Trauben für Chianti Classico DOCG oder Vin Santo del Chianti Classico DOC anbaut, Wein daraus herstellt oder abfüllt, zahlt einen Beitrag. Das Ministerium hat den Auftrag mit Dekret vom 22. April 2024 bestätigt.
Mitgliedsbeitrag und Erga-omnes-Beitrag veröffentlicht das Konsortium nicht — bitte direkt nachfragen. Laut Gesetz richtet sich der Beitrag nach der erzeugten Menge an Trauben, Wein und Flaschen; Einzelheiten regelt das D.M. 18 luglio 2018.
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.