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Gesetzliche Branchenkörperschaft · Italien · regional
Pflichtabgabe ohne Mitgliedschaft
Das Schutzkonsortium der Ursprungsbezeichnung Prosecco DOC mit Sitz in Treviso. Es wahrt die allgemeinen Interessen der Bezeichnung, überwacht die korrekte Verwendung des Namens und bewirbt Prosecco DOC im In- und Ausland. Das Erzeugungsgebiet umfasst Venetien und Friaul-Julisch Venetien.
Nach Art. 41 des Gesetzes 238/2016 erhebt das Konsortium von allen im Kontrollsystem des Prosecco DOC gemeldeten Traubenerzeugern, Weinbereitern und Abfüllern einen Beitrag, auch ohne Mitgliedschaft („erga omnes“). Wer Prosecco-DOC-Trauben erzeugt und meldet, ist betroffen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig: Beitreten kann jeder Traubenerzeuger, Weinbereiter oder Abfüller im Kontrollsystem (Einzel- oder zusammengeschlossene Betriebe, Unternehmen, Genossenschaften). Gebiet: Venetien (Provinzen Belluno, Padua, Treviso, Venedig, Vicenza) und Friaul-Julisch Venetien.
Laut Beschluss 2024 (abgerechnet nach den Erzeugungsdaten des Vorjahres): Traubenerzeuger zahlen 41,50 € erga omnes je angefangene 50 Doppelzentner Trauben (Mitglieder +1,50 € für Leistungen, gesamt 43,00 €); Weinbereiter 41,50 € je angefangene 37,5 hl Wein (Mitglieder 43,00 €); Abfüller 53,00 € je angefangene 5.000 Flaschen (Mitglieder 55,00 €). Nicht gezahlte Beiträge meldet das Konsortium der ICQRF; das kann zu Bußgeld und Aussetzung des Rechts zur Nutzung der Bezeichnung führen. Den aktuellen Betrag beim Konsortium erfragen.
Beitragsgrundlage: flächen-/mengenabhängig
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.