FarmAtlas FarmAtlasFarmAtlas ist ein Pilotprojekt, das am 15. September 2026 gestartet ist. Sein Ziel ist es, die Erzeugerinnen und Erzeuger zu unterstützen, die sich in Europa trotz aller Schwierigkeiten behauptet haben. Wir entwickeln uns ständig weiter.
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Landwirtschaftskammer Kärnten (LK Kärnten)

Landwirtschaftskammer · Österreich · regional

Pflicht, wenn…

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Wer sind sie?

Vorstellung

Die Landwirtschaftskammer Kärnten ist die gesetzliche Interessenvertretung der Land- und Forstwirtschaft in Kärnten mit Sitz in Klagenfurt. Sie betreut rund 18.000 land- und forstwirtschaftliche Familienbetriebe mit Beratung, Unterstützung bei Förderanträgen und Weiterbildung (acht Bezirksstellen). Wer die Schwelle des Landesgesetzes erreicht, ist automatisch Mitglied; Dachorganisation ist die Landwirtschaftskammer Österreich.

Für wen?

Ist es Pflicht?Pflicht, wenn…

Pflichtmitglied (§ 4 K-LWKG): Eigentümer eines Kärntner land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder nachhaltig land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke im Ausmaß von mindestens einem Hektar; Pächter oder Fruchtnießer, wenn das selbständig bewirtschaftete Ausmaß zwei Hektar übersteigt; hauptberuflich selbständig land- und forstwirtschaftlich Erwerbstätige (z. B. Imker); unentgeltlich mittätige Familienangehörige; leitende Angestellte; Altbauern und ihre Ehegatten. Eine Einheitswertgrenze enthält das Gesetz nicht.

RechtsgrundlageKärntner Landwirtschaftskammergesetz 1991 (K-LWKG), LGBl. Nr. 127/1991 (idF LGBl. Nr. 37/2016)

Was kostet es?

Mitgliedsbeitrag
  • mindestens 49 EUR

Kammerumlage (§ 32), zu zahlen von den Mitgliedern nach § 4 Abs. 1 lit. a–c (Eigentümer, Pächter): Grundbetrag plus Hundertsatz des Grundsteuermessbetrags. Seit 2024 beträgt der Grundbetrag 49 Euro (§ 32 Abs. 2, LGBl. Nr. 89/2023; wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex, Anpassung per Verordnung bei mehr als 5 % Veränderung), der Hebesatz 800 % (gesetzliche Obergrenze 1200 %). Der Grundsteuermessbetrag beträgt 0,16 % der ersten 3.650 Euro Einheitswert und 0,2 % darüber. Beispiel (Berechnung der Kammer): bei 10.000 Euro Einheitswert rund 197 Euro im Jahr. Das Finanzamt hebt die Umlage mit der Grundsteuer ein.

Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)

Was bekomme ich?

Leistungen für Mitglieder
  • Beratung (Betrieb, Pflanze, Tier, Forst, Recht, Steuer)
  • Förderanträge (MFA, ÖPUL)
  • Weiterbildung: Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Markt- und Preisinformation
  • Interessenvertretung im Bundesland

Wie erreiche ich sie?

Ebeneregional · Österreich
KontaktMuseumgasse 5, 9020 Klagenfurt

Verbindungen

Mitglied bei:Landwirtschaftskammer Österreich

Datenquelle

Quellen
  • LGBl. Nr. 89/2023 – K-LWKG-Novelle (§ 32 Abs. 2: Grundbetrag 49,00 €, VPI-Wertsicherung)
  • RIS — K-LWKG § 4
  • LK Kärnten — Kammerumlagenerhöhung (2024: 49 €, 800 %)
  • BMF — Beiträge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • ktn.lko.at
ProfilstatusManuell geprüft — beim Verband und im Gesetz
Aktualisiert2026-10-08

Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.

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