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Landwirtschaftskammer · Österreich · regional
Pflicht, wenn…
Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich ist die gesetzliche Interessenvertretung der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich mit Sitz in St. Pölten. Sie berät die Betriebe (Betriebswirtschaft, Recht, Steuer, Tier, Pflanze, Forst, Bauen, Energie, Direktvermarktung), unterstützt bei Förderanträgen und organisiert Weiterbildung. Wer die Schwelle des Landesgesetzes erreicht, ist automatisch Mitglied; Dachorganisation ist die Landwirtschaftskammer Österreich.
Pflichtmitglied (§ 4 NÖ Landwirtschaftskammergesetz): Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke in Niederösterreich im Mindestausmaß von einem Hektar; wer auf eigene Rechnung einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb führt, dessen Einheitswert(anteil) mindestens 150 Euro beträgt; hauptberuflich selbständig land- und forstwirtschaftlich Tätige; im Betrieb mittätige, nach BSVG versicherte Familienangehörige; Altbauern mit mindestens 20 Versicherungsjahren nach BSVG und ihre Ehegatten; land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften mit Sitz in Niederösterreich.
Kammerumlage: Grundbetrag plus Hebesatz des Grundsteuermessbetrags. Seit 2024 beträgt der Grundbetrag 40,74 Euro je Betrieb und Jahr – zu zahlen von Mitgliedern, die einen Betriebsbeitrag nach BSVG entrichten (§ 29 Abs. 1) –, der Hebesatz 800 %. Der Grundsteuermessbetrag ist 0,16 % der ersten 3.650 Euro Einheitswert, darüber 0,2 %. Das Finanzamt hebt die Umlage mit der Grundsteuer ein.
Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.