FarmAtlas FarmAtlasFarmAtlas ist ein Pilotprojekt, das am 15. September 2026 gestartet ist. Sein Ziel ist es, die Erzeugerinnen und Erzeuger zu unterstützen, die sich in Europa trotz aller Schwierigkeiten behauptet haben. Wir entwickeln uns ständig weiter.
KarteIn der NäheSaisonWofür kann ich mich anmeldenFür HöfeAnmelden
DEENESFRHU
KarteIn der NäheSaisonWofür kann ich mich anmeldenFür Höfe

Für Kundinnen und Kunden

Benachrichtigung

Für Betriebe

AnmeldenHof vorstellenMein HofEingegangene NachrichtenAbmeldenProfil des Betriebs übernehmen

← Zurück zu den Fachorganisationen

Landwirtschaftskammer Niederösterreich (LK NÖ)

Landwirtschaftskammer · Österreich · regional

Pflicht, wenn…

WebsiteE-MailAnrufen

Wer sind sie?

Vorstellung

Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich ist die gesetzliche Interessenvertretung der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich mit Sitz in St. Pölten. Sie berät die Betriebe (Betriebswirtschaft, Recht, Steuer, Tier, Pflanze, Forst, Bauen, Energie, Direktvermarktung), unterstützt bei Förderanträgen und organisiert Weiterbildung. Wer die Schwelle des Landesgesetzes erreicht, ist automatisch Mitglied; Dachorganisation ist die Landwirtschaftskammer Österreich.

Für wen?

Ist es Pflicht?Pflicht, wenn…

Pflichtmitglied (§ 4 NÖ Landwirtschaftskammergesetz): Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke in Niederösterreich im Mindestausmaß von einem Hektar; wer auf eigene Rechnung einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb führt, dessen Einheitswert(anteil) mindestens 150 Euro beträgt; hauptberuflich selbständig land- und forstwirtschaftlich Tätige; im Betrieb mittätige, nach BSVG versicherte Familienangehörige; Altbauern mit mindestens 20 Versicherungsjahren nach BSVG und ihre Ehegatten; land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften mit Sitz in Niederösterreich.

RechtsgrundlageNÖ Landwirtschaftskammergesetz, LGBl. 6000 (idF LGBl. Nr. 112/2015)

Was kostet es?

Mitgliedsbeitrag
  • mindestens 40,74 EUR

Kammerumlage: Grundbetrag plus Hebesatz des Grundsteuermessbetrags. Seit 2024 beträgt der Grundbetrag 40,74 Euro je Betrieb und Jahr – zu zahlen von Mitgliedern, die einen Betriebsbeitrag nach BSVG entrichten (§ 29 Abs. 1) –, der Hebesatz 800 %. Der Grundsteuermessbetrag ist 0,16 % der ersten 3.650 Euro Einheitswert, darüber 0,2 %. Das Finanzamt hebt die Umlage mit der Grundsteuer ein.

Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)

Was bekomme ich?

Leistungen für Mitglieder
  • Beratung (Betrieb, Pflanze, Tier, Forst, Recht, Steuer)
  • Förderanträge (MFA, ÖPUL)
  • Weiterbildung: Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Markt- und Preisinformation
  • Interessenvertretung im Bundesland

Wie erreiche ich sie?

Ebeneregional · Österreich
KontaktWiener Straße 64, 3100 St. Pölten

Verbindungen

Mitglied bei:Landwirtschaftskammer Österreich

Datenquelle

Quellen
  • RIS — NÖ Landwirtschaftskammergesetz § 4
  • noe.lko.at – Kammerumlagenerhöhung (Grundbetrag 40,74 €/Betrieb, Hebesatz 800 %), 05.12.2023
  • BMF — Beiträge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • noe.lko.at
ProfilstatusManuell geprüft — beim Verband und im Gesetz
Aktualisiert2026-10-08

Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.

FarmAtlas FarmAtlas

Europas Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe auf einer Karte — direkt vom Erzeuger.

info@farmatlas.eu

Die Startdaten auf der Karte stammen aus öffentlichen Quellen (OpenStreetMap, Gutes vom Bauernhof); als „noch nicht Mitglied“ markierte Höfe wurden nicht geprüft, und wir nehmen bis zu ihrem Beitritt keine Anfragen in ihrem Namen entgegen.

FarmAtlas
KarteWofür kann ich mich anmeldenSo funktioniert esFür HöfeKontaktHofprofil pflegenHof vorstellenÜber uns & FAQFachorganisationenProduktsucheSaisonkalenderAls App öffnenNach Land durchsuchen
Quellen
© OpenStreetMap
Rechtliches

Betrieben von EUInfoPages.com Ltd.

© 2026 FarmAtlas — EUInfoPages.com Ltd.Impressum · Datenschutzhinweise ·