FarmAtlas FarmAtlasFarmAtlas ist ein Pilotprojekt, das am 15. September 2026 gestartet ist. Sein Ziel ist es, die Erzeugerinnen und Erzeuger zu unterstützen, die sich in Europa trotz aller Schwierigkeiten behauptet haben. Wir entwickeln uns ständig weiter.
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Landwirtschaftskammer Oberösterreich (LK OÖ)

Landwirtschaftskammer · Österreich · regional

Pflicht, wenn…

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Wer sind sie?

Vorstellung

Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich ist die gesetzliche Interessenvertretung der Land- und Forstwirtschaft in Oberösterreich mit Sitz in Linz. Sie berät die Betriebe, unterstützt bei Förderanträgen, organisiert Weiterbildung und führt den amtlichen Pflanzenschutzdienst. Wer die Schwelle des Landesgesetzes erreicht, ist automatisch Mitglied; Dachorganisation ist die Landwirtschaftskammer Österreich.

Für wen?

Ist es Pflicht?Pflicht, wenn…

Pflichtmitglied (§ 3 Oö. Landwirtschaftskammergesetz 1967): natürliche und juristische Personen als Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Grundbesitz in Oberösterreich mit mindestens 2 ha oder einem Einheitswert von mindestens 1.500 Euro; selbständig land- und forstwirtschaftlich Tätige, die nach BSVG pensionsversicherungspflichtig sind; nach BSVG versicherte Ehegatten, Kinder und Enkel; Altbauern, die den Betrieb übergeben haben und dort wohnen; land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften und leitende Angestellte.

RechtsgrundlageOö. Landwirtschaftskammergesetz 1967, LGBl. Nr. 55/1967 (idF LGBl. Nr. 99/2013)

Was kostet es?

Mitgliedsbeitrag
  • mindestens 25 EUR

Kammerumlage (§ 40): Sockelbetrag plus Hundertsatz (Hebesatz) des Grundsteuermessbetrags. Laut Kammer beträgt der Hebesatz derzeit 750 % (das gesetzliche Maximum) und der Sockelbetrag 25 Euro (gesetzlich 14,50 Euro, die bei einem Hebesatz von 750 % bis zum Dreifachen erhöht werden dürfen). Beispiel (Berechnung der Kammer): bei 10.000 Euro Einheitswert 18,54 € × 750 % = 139,05 € + 25 € = 164,05 € pro Jahr. Das Finanzamt hebt die Umlage mit der Grundsteuer ein.

Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)

Was bekomme ich?

Leistungen für Mitglieder
  • Beratung (Betrieb, Pflanze, Tier, Forst, Recht, Steuer)
  • Förderanträge (MFA, ÖPUL)
  • Weiterbildung: Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Markt- und Preisinformation
  • Interessenvertretung im Bundesland

Wie erreiche ich sie?

Ebeneregional · Österreich
KontaktAuf der Gugl 3, 4021 Linz

Verbindungen

Mitglied bei:Landwirtschaftskammer Österreich

Datenquelle

Quellen
  • ooe.lko.at – LK Leistungsbilanz 2025 (750 %, 25 €)
  • ooe.lko.at – Landwirtschaftskammer-Umlage (Hebesatz 750 %, Sockelbetrag 25 €), 30.06.2026
  • RIS — Oö. Landwirtschaftskammergesetz 1967 § 3
  • RIS — Oö. Landwirtschaftskammergesetz 1967 § 40 (Kammerumlage)
  • BMF — Beiträge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • ooe.lko.at
ProfilstatusManuell geprüft — beim Verband und im Gesetz
Aktualisiert2026-10-08

Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.

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