FarmAtlas FarmAtlasFarmAtlas ist ein Pilotprojekt, das am 15. September 2026 gestartet ist. Sein Ziel ist es, die Erzeugerinnen und Erzeuger zu unterstützen, die sich in Europa trotz aller Schwierigkeiten behauptet haben. Wir entwickeln uns ständig weiter.
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Landwirtschaftskammer Salzburg (LK Salzburg)

Landwirtschaftskammer · Österreich · regional

Pflicht, wenn…

WebsiteE-MailAnrufen

Wer sind sie?

Vorstellung

Die Landwirtschaftskammer Salzburg ist die gesetzliche Interessenvertretung der Land- und Forstwirtschaft im Land Salzburg mit Sitz in der Stadt Salzburg und fünf Bezirksbauernkammern. Sie berät die Betriebe, unterstützt bei Förderanträgen, organisiert Weiterbildung und gibt die Wochenzeitung „Salzburger Bauer“ heraus. Wer die Schwelle des Landesgesetzes erreicht, ist automatisch Mitglied; Dachorganisation ist die Landwirtschaftskammer Österreich.

Für wen?

Ist es Pflicht?Pflicht, wenn…

Pflichtmitglied (§ 4 Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000): natürliche und juristische Personen als Eigentümer oder Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Land Salzburg, wenn der Grundsteuermessbetrag mindestens 0,87 Euro oder die Fläche mindestens 2 ha beträgt; selbständig land- und forstwirtschaftlich Tätige mit einem Einheitswert(anteil) laut Einheitswertbescheid von mindestens 150 Euro; mittätige Familienangehörige; Altbauern; kirchliche Einrichtungen mit mehr als 2 ha; land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften.

RechtsgrundlageSalzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000 (LWK-G), LGBl. Nr. 1/2000 (idF LGBl. Nr. 68/2024)

Was kostet es?

Mitgliedsbeitrag

Kammerumlage (§ 38): je Kalenderjahr Grundbetrag plus Hebesatz des Grundsteuermessbetrags; beide setzt die Vollversammlung der Kammer für alle gleich fest. Zahlungspflichtig ist der Eigentümer (Rückgriff auf den Pächter möglich); bei mehreren Betrieben ist der Grundbetrag nur einmal zu zahlen, der Überschuss wird auf Antrag bis 31. März erstattet. Das Finanzamt hebt die Umlage mit der Grundsteuer ein. Aktuelle Beträge haben wir nicht gefunden (Grundbetrag 2006: 30 Euro) — bitte bei der Kammer erfragen.

Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)

Was bekomme ich?

Leistungen für Mitglieder
  • Beratung (Betrieb, Pflanze, Tier, Forst, Recht, Steuer)
  • Förderanträge (MFA, ÖPUL)
  • Weiterbildung: Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Markt- und Preisinformation
  • Interessenvertretung im Bundesland

Wie erreiche ich sie?

Ebeneregional · Österreich
KontaktSchwarzstraße 19, 5020 Salzburg

Verbindungen

Mitglied bei:Landwirtschaftskammer Österreich

Datenquelle

Quellen
  • RIS — Sbg. Landwirtschaftskammergesetz 2000 § 4
  • RIS — LWK-G, geltende Fassung
  • JUSLINE — § 38 LWK-G (Kammerumlage)
  • BMF — Beiträge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • sbg.lko.at
ProfilstatusManuell geprüft — beim Verband und im Gesetz
Aktualisiert2026-10-07

Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.

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Die Startdaten auf der Karte stammen aus öffentlichen Quellen (OpenStreetMap, Gutes vom Bauernhof); als „noch nicht Mitglied“ markierte Höfe wurden nicht geprüft, und wir nehmen bis zu ihrem Beitritt keine Anfragen in ihrem Namen entgegen.

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