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Landwirtschaftskammer · Österreich · regional
Pflicht, wenn…
Die Landwirtschaftskammer Salzburg ist die gesetzliche Interessenvertretung der Land- und Forstwirtschaft im Land Salzburg mit Sitz in der Stadt Salzburg und fünf Bezirksbauernkammern. Sie berät die Betriebe, unterstützt bei Förderanträgen, organisiert Weiterbildung und gibt die Wochenzeitung „Salzburger Bauer“ heraus. Wer die Schwelle des Landesgesetzes erreicht, ist automatisch Mitglied; Dachorganisation ist die Landwirtschaftskammer Österreich.
Pflichtmitglied (§ 4 Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000): natürliche und juristische Personen als Eigentümer oder Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Land Salzburg, wenn der Grundsteuermessbetrag mindestens 0,87 Euro oder die Fläche mindestens 2 ha beträgt; selbständig land- und forstwirtschaftlich Tätige mit einem Einheitswert(anteil) laut Einheitswertbescheid von mindestens 150 Euro; mittätige Familienangehörige; Altbauern; kirchliche Einrichtungen mit mehr als 2 ha; land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften.
Kammerumlage (§ 38): je Kalenderjahr Grundbetrag plus Hebesatz des Grundsteuermessbetrags; beide setzt die Vollversammlung der Kammer für alle gleich fest. Zahlungspflichtig ist der Eigentümer (Rückgriff auf den Pächter möglich); bei mehreren Betrieben ist der Grundbetrag nur einmal zu zahlen, der Überschuss wird auf Antrag bis 31. März erstattet. Das Finanzamt hebt die Umlage mit der Grundsteuer ein. Aktuelle Beträge haben wir nicht gefunden (Grundbetrag 2006: 30 Euro) — bitte bei der Kammer erfragen.
Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.