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Landwirtschaftskammer · Österreich · regional
Pflicht, wenn…
Die gesetzliche Interessenvertretung und Beratungsorganisation der Tiroler Bäuerinnen und Bauern, mit Sitz in Innsbruck und Bezirkslandwirtschaftskammern. Sie berät zu Tierhaltung, Pflanzenbau, Forst sowie Recht und Steuern, hilft bei Förderungen und bietet Weiterbildung an. Sie ist Teil des österreichischen Kammersystems (LKÖ).
Gesetzliche (bedingte) Mitgliedschaft, § 4: natürliche und juristische Personen, die Eigentümer, Pächter oder Fruchtgenussberechtigte von in Tirol gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder Grundflächen mit einer Größe von zusammen mindestens 5.000 m² sind. Dazu mitarbeitende Familienangehörige mit Hauptwohnsitz am Betrieb, hauptberuflich selbständig Tätige und Genossenschaften in Tirol. Bei Verpachtung bleibt auch der Eigentümer Mitglied.
Kammerumlage: Mitgliedssockelbetrag plus Hebesatz in Prozent des Grundsteuermessbetrags (aus dem Einheitswert berechnet). Ab 2023: 65 € Sockelbetrag + 1.050 % Hebesatz; laut Kammer bedeutete das bei 10.000 € Einheitswert rund 20 € mehr pro Jahr. Für 2024 beschloss die Vollversammlung eine weitere moderate Erhöhung im Sinne der Inflationsanpassung, deren Höhe die Kammer nicht veröffentlicht hat — aktuelle Werte bitte bei der Kammer erfragen. Das Finanzamt hebt sie mit der Grundsteuer ein.
Beitragsgrundlage: einheitswertabhängig (mit der Grundsteuer)
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.