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Landwirtschaftskammer · Ungarn · national
Pflicht
Die gesetzliche Körperschaft der ungarischen Land- und Ernährungswirtschaft. Wer in Ungarn Land- oder Forstwirtschaft betreibt oder Lebensmittel verarbeitet — Urproduzent, Einzelunternehmer oder Gesellschaft —, ist kraft Gesetzes Mitglied. Sie unterhält ein landesweites Netz von Dorfberatern, die bei Förderanträgen und im Behördenalltag helfen.
Pflicht: Die Mitgliedschaft entsteht mit der Registrierung als Urproduzent, Landwirt oder landwirtschaftliche Erzeugerorganisation, bei Einzelunternehmern mit Beginn der landwirtschaftlichen Tätigkeit, bei Gesellschaften mit der Eintragung ins Firmenbuch bzw. wenn eine Tätigkeit nach Anlage 3 mit der Registrierung im Lebensmittelketten-Aufsichtssystem zusammenfällt (Gesetz CXXVI/2012, § 5 Abs. 1). 2026 wird über Pflichtmitgliedschaft und Beitrag gestritten: Der MOSZ fordert freiwillige Mitgliedschaft und das Ende der Beitragspflicht, laut Agrarminister bleibt die Pflichtmitgliedschaft, die Kammer wird bis 31. Dezember 2026 umgebaut, und ein Gesetzentwurf zur Beitragsfestsetzung wird vorbereitet (444.hu, 17.09.2026; Népszava, 03.10.2026). Keine Kammermitgliedschaft entsteht, wenn jemand nur Mitglied einer Weinbaugemeinde (oder der Tierärzte-, Pflanzenärzte- oder Jagdkammer) ist und keine andere landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt (§ 5 Abs. 9).
Jahresbeitrag 0,19 % (1,9 Promille) des Nettoumsatzes, mindestens 7.000 HUF (444.hu, 17.09.2026). Mindest- und Höchstbeitrag sind in der Satzung an den durchschnittlichen Bruttolohn des Vorjahres gekoppelt (2023 lag der Mindestbeitrag bei 5.000 HUF). Satz und Frist regelt die Satzung; ein unbezahlter Beitrag ist eine öffentliche Schuld, die das Finanzamt wie eine Steuer eintreibt (Gesetz CXXVI/2012, § 11). Seit 2023: Minimum 1 % des durchschnittlichen Bruttomonatslohns des Vorjahres, sonst 0,19 % des Jahresumsatzes, Maximum 400 % des Durchschnittslohns (nak.hu).
Beitragsgrundlage: umsatzabhängig
Nur zur Information, keine Rechtsberatung. Die Pflichtmitgliedschaft regelt das jeweilige Gesetz — jedes Profil nennt die Quelle.